Das Bundesgremienbesetzungsgesetz (BGremBG) findet bei der Bestimmung von Mitgliedern der folgenden Gremienarten Anwendung, soweit der Bund insgesamt mindestens zwei Mitglieder bestimmen kann und keine Vorschlagsrechte Dritter ausgeübt werden:
- Aufsichtsgremien,
- wesentliche Gremien (Gremien, mit deren Besetzungen das Kabinett befasst ist sowie Gremien, die wegen ihrer besonderen tatsächlichen, wissenschaftlichen oder zukunftsrelevanten Bedeutung von den Ressorts als wesentlich bestimmt wurden).
Ziel ist es, diese Gremien paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen. Jedes Ressort ist verpflichtet, eine jährlich zu aktualisierende Liste der Gremien mit der Anzahl der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder im Internet zu veröffentlichen. Das BMAS bestimmt die Mitglieder in elf Aufsichts- und wesentlichen Gremien im Sinne des § 3 Nr. 1 und 2 BGremBG.
Gremium | Anzahl der vom Bund zu bestimmenden Mitglieder (derzeit besetzt) | davon Frauen | davon Männer |
---|---|---|---|
Vertreterversammlung der Unfallversicherung Bund und Bahn | 10 (10) | 5 | 5 |
Vorstand der Unfallversicherung Bund und Bahn | 9 (9) | 5 | 4 |
Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit | 3 (3) | 1 | 2 |
Gremium | Anzahl der durch den Bund zu bestimmenden Mitglieder (derzeit besetzt) | davon Frauen | davon Männer |
---|---|---|---|
DASA-Beirat der BAuA | 12 (12) | 6 | 6 |
Kuratorium der BAuA | 4 (3) | 2 | 1 |
Nationale Arbeitsschutzkonferenz | 3 (3) | 1 | 2 |
Sozialbeirat nach § 156 SGB VI | 3 (3) | 2 | 1 |
Verbandsausschuss des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V. | 12 (12) | 5 | 7 |
Wissenschaftlicher Beirat der BAuA | 14 (14) | 7 | 7 |
Rat der Arbeitswelt | 11 (11) | 6 | 5 |
Ausschuss zum Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention | 2 (2) | 2 | 0 |
Es haben sich folgende Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr ergeben:
- Der im Vorjahr unbesetzte Sitz im Vorstand der Unfallversicherung Bund und Bahn wurde durch ein männliches Mitglied besetzt (vorher 3, aktuell 4 Männer).
- Der im Vorjahr unbesetzte Sitz im DASA-Beirat der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurde durch ein weibliches Mitglied besetzt (vorher 5, aktuell 6 Frauen).
- Der im Vorjahr unbesetzte Sitz im Wissenschaftlichen Beirat der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurde besetzt. Aktuell verteilen sich die vom Bund bestimmten Sitze auf 7 Frauen (vorher 5) und 7 Männer (vorher 8).
- Das bisherige Gremium der Kommission nach § 3 des Versorgungsruhensgesetzes wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 aufgelöst.