Die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Programms der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) erfolgt im Wege von Ausschreibungsverfahren der Europäischen Kommission. Die Ausschreibungen veröffentlicht die Europäische Kommission regelmäßig auf ihrer Internetseite. Die Aufforderungen der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen schildern im Einzelnen das Ziel der Maßnahme, das Ausschreibungsverfahren und die Voraussetzungen, die von den Antragstellern zu erfüllen sind. Die Antragsteller*innen haben ihre Projektvorschläge und Antragsunterlagen unmittelbar bei der Europäischen Kommission einzureichen, die über die Zuteilung in einem besonderen Verfahren entscheidet.
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