In einer ersten Förderrunde wurden und werden 2016 bis 2018 bundesweit 84 Projekte mit einem Finanzvolumen von rd. 55 Mio. € (60%) gefördert. Drei der 84 Projekte haben ihre Tätigkeit bereits beendet. Die laufenden Projekte werden in Kooperation zwischen Kommunen und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege oder sonstigen gemeinnützigen Trägern in ganz Deutschland durchgeführt. Die im Abschlussbericht des Staatssekretärsausschusses vom 27. August 2014 gemachte Unterstützungszusage an die Kommunen für die Bewältigung der Herausforderungen, die sich insbesondere aus der Neuzuwanderung von Unionsbürgern/innen ergeben, wurden somit erfüllt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hatten im Juli 2015 die gemeinsame Förderrichtlinie zur Verbesserung der sozialen Eingliederung von besonders benachteiligten neuzugewanderten EU-Bürgern/-innen, deren Kindern sowie von wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen veröffentlicht, und damit das Verfahren zur Interessenbekundung eröffnet. Die derzeit geförderten Projekte wurden aus 191 Bekundungen ausgewählt und zur Antragstellung aufgefordert.
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