Die Europäische Säule sozialer Rechte (ESSR) ist seit ihrer Proklamation 2017 der gemeinsame Kompass für ein koordiniertes Vorgehen der EU-Mitgliedstaaten im Bereich Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Sie soll dazu beitragen, Ungleichheiten innerhalb der EU zu reduzieren, die Lebensverhältnisse der Bürgerinnen und Bürger in der gesamten EU zu verbessern und den sozialen Schutz zu stärken.
Grundsätze der ESSR
Die ESSR umfasst insgesamt 20 Grundsätze aus dem Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik. Diese sind in drei Kapitel unterteilt
- Chancengleichheit und Arbeitsmarktzugang,
- Faire Arbeitsbedingungen und
- Angemessener und nachhaltiger Sozialschutz.
Die Bundesregierung bekennt sich zur Umsetzung der ESSR als Grundpfeiler zur Stärkung der sozialen Dimension Europas. Die COVID-19 Pandemie und der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und dessen Folgen haben die Welt vor neue Herausforderungen gestellt - so auch die EU. Auch und gerade zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen bildet die ESSR die gemeinsame Grundlage für Aktivitäten und Initiativen auf europäischer, aber auch auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene.
Die Maßnahmen sollten sich ergänzen und gegenseitig verstärken, um konkrete und spürbare Verbesserungen für die Bürgerinnen und Bürger überall in der EU zu erreichen.
Aktionsplan zur Umsetzung der ESSR
Im Jahr 2021 hat die EU-Kommission einen Aktionsplan zur weiteren Umsetzung der ESSR vorgelegt. Dieser schlägt zur Förderung der sozialen Aufwärtskonvergenz drei neue sozial- und beschäftigungspolitische Kernziele für die Zeit bis 2030 vor. Bis 2030
- sollen mindestens 78 Prozent der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren erwerbstätig sein (Erwerbstätigkeitsziel),
- sollen mindestens 60 Prozent aller Erwachsenen im Alter von 25 bis 64 Jahren jedes Jahr an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen (Weiterbildungsziel),
- soll die Zahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen um mindestens 15 Millionen verringert werden, darunter mindestens 5 Millionen Kinder (Ziel zur Armutsreduzierung).
Ziele der Bundesregierung
Die Staats- und Regierungschefs haben diese Ziele beim informellen Europäischen Rat am 8. Mai 2021 bekräftigt. Alle Mitgliedstaaten (so auch Deutschland) haben in der Folge nationale Ziele entwickelt, die zur Erreichung der übergeordneten EU-Ziele beitragen sollen.
Die Bundesregierung hat folgende nationale Ziele festgelegt:
- Steigerung der Erwerbstätigenquote auf 83 Prozent,
- Steigerung der Weiterbildungsbeteiligung auf 65 Prozent,
- Reduzierung der Personen in Haushalten mit sehr niedriger Erwerbsintensität um 1,2 Millionen Personen (davon 300 Tsd. Kinder)
Sehen sie hier die Übersicht über alle nationalen Ziele der EU-Mitgliedstaaten.
Nationalen Ziele der EU-Mitgliedstaaten
Weitere wichtige Maßnahmen zur Umsetzung der ESSR, die die Bundesregierung besonders unterstützt hat, waren zum Beispiel die Ratsempfehlung für ein angemessenes Mindesteinkommen und die Richtlinie angemessene Mindestlöhne. Diese Initiativen sind ein wichtiger Schritt, um Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen und Aufwärtskonvergenz in der EU zu fördern.