Erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
- die trotz intensiver Bemühungen keinen Arbeitsplatz finden können oder
- mit ihrer Erwerbstätigkeit ein nicht bedarfsdeckendes Einkommen erzielen,
haben bei Hilfebedürftigkeit Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Bürgergeld.
Dieses ist auch als ergänzende (aufstockende) Leistung zum Einkommen zu gewähren.