Wir wollen die Arbeit als Fachkraft wieder attraktiver machen und Unternehmen bei der Fachkräftesicherung unterstützen. Im Oktober 2022 hat die Bundesregierung eine neue Strategie zur Fachkräftesicherung vorgestellt: Grundlage aller politischen Vorhaben und Neuregelungen für das Fachkräfteland Deutschland. Folgende Gesetze und Maßnahmen ist das BMAS bereits angegangen:
Aus- und Weiterbildung
Aus- und Weiterbildungsgesetz
Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung, auch "Aus- und Weiterbildungsgesetz" genannt, stärkt den Start ins Berufsleben, verbessert die berufliche Weiterbildungsförderung und adressiert den Strukturwandel und die Transformation. Mit dem Gesetz werden die Förderinstrumente für Ausbildungsuchende und Beschäftigte weiterentwickelt, um die Fachkräftebasis zu sichern, Weiterbildung zu stärken und Arbeitslosigkeit zu vermeiden.
neu: Ausbildungsgarantie
Teil des Aus- und Weiterbildungsgesetzes ist die Ausbildungsgarantie. Diese Garantie soll allen jungen Menschen ohne Berufsabschluss den Zugang zu einer vollqualifizierenden, möglichst betrieblichen Berufsausbildung eröffnen.
neu: Qualifizierungsgeld
Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Unternehmen und deren Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, bei denen Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann. Die zu qualifizierenden Beschäftigten erhalten während der Weiterbildung das mit dem Aus- und Weiterbildungsgesetz im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) verankerte Qualifizierungsgeld.
Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
Dieses Gesetz soll die Ausbildungsförderung für Bürger*innen einfacher, verständlicher und transparenter machen. Außerdem werden mit dem Gesetz die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld entsprechend der BAföG-Sätze angehoben.
Sechste Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen-Arbeitsbedingungenverordnung
Diese Ministerverordnung setzt Mindeststundenentgelte für pädagogisches Personal von Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen fest. Bis 2026 werden diese Mindeststundenentgelte weiter angehoben.
Qualifizierungschancengesetz
Mit dem Qualifizierungschancengesetz eröffnen sich für Beschäftigte neue Weiterbildungsmöglichkeiten.
Arbeit-von-morgen-Gesetz
Das Arbeit-von-morgen-Gesetz knüpft an das Qualifizierungschancengesetz an, in dem es die berufliche Weiterbildung im Strukturwandel fördert und bei der Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung hilft.
Bürgergeld-Gesetz
Das Bürgergeld unterstützt Arbeitsuchende mit gezielter Beratung und Maßnahmen zur Weiterbildung und Qualifikation darin, in gute und langfristige Beschäftigung zu kommen.
Fachkräfteeinwanderung
Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein Oberbegriff für die Maßnahmen des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) und des BMAS. Darunter fallen das Aufenthaltsgesetz, für welches das BMI die Federführung inne hat, und die Beschäftigungsverordnung, welche in der Zuständigkeit beim BMAS liegt.
Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts
Das Chancen-Aufenthaltsrecht gibt Menschen, die aus humanitären Gründen nach Deutschland gekommen sind, die Möglichkeit dauerhaft in Deutschland zu arbeiten. Diese Maßnahme ist eine Weiterentwicklung des Aufenthaltsgesetzes und wird deswegen federführend vom BMI bearbeitet.
Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
Diese Verordnung setzt die Änderungen an der Beschäftigungsverordnung um. So wird die gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern flankiert. Das umfasst vor allem die Vereinfachung durch die "Anerkennungspartnerschaft" zwischen Arbeitgeber*in im Inland und Fachkraft mit ausländischem Abschluss.
Weitere Gesetze im Überblick
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist in Deutschland die Lohnuntergrenze, die nicht unterschritten werden darf.
Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts
Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts möchte mehr Menschen mit Behinderungen in reguläre Arbeit bringen, mehr Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Arbeit halten und zielgenauere Unterstützung für Menschen mit Schwerbehinderung ermöglichen.
Brückenteilzeit
Die Brückenteilzeit ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten und ermöglicht die zeitlich befristete Teilzeitarbeit mit einem Rückkehrrecht in die vorherige Arbeitszeit.
Reform der Hinzuverdienstmöglichkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Reform des 8. Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch umfasst die Streichung der Hinzuverdienstgrenze im Rentenalter. So wird der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestaltet.