Wer einen gesundheitlichen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft einsteht, hat Anspruch auf Versorgung. Damit sollen besondere Opfer zumindest finanziell abgegolten werden.
Zum Berechtigtenkreis gehören insbesondere:
- Opfer von (körperlichen und seelischen) Gewalttaten, aber auch Menschen, die durch
- Ereignisse während des Zivildienstes,
- eine Schutzimpfung oder eine Maßnahme der Prophylaxe oder
- Einwirkungen der Weltkriege gesundheitlich geschädigt wurden.
- Anspruch auf Leistungen haben auch Opfer des SED-Regimes.
Art und Umfang der Leistungen richten sich ab dem 1. Januar 2024 nach dem Vierzehnten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV).
Sehen Sie auf YouTube den Erklärfilm der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) zum Sozialen Entschädigungsrecht.
Erklärfilm "Was ist das Soziale Entschädigungsrecht?"
In dieser Broschüre werden die Hilfen und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch für Personen dargestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer Gewalttat geworden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.
Das Soziale Entschädigungsrecht – SGB XIV
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
- Neues Soziales Entschädigungsrecht ab 1. Januar 2024
- Adressen und Internetseiten der Landesversorgungsbehörden [PDF, 287KB]
Beratungsstellen
- Online Datenbank für Betroffene von Straftaten
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- Übersicht Traumaambulanzen in Deutschland
Weiterführende Links und Informationsmaterial
- Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
- Rede von Bundesminister Hubertus Heil: "Notwendige Grundlage für mehr Vertrauen"
- Flyer "Hilfe für Opfer von Gewalttaten"
- SGB-XIV-Postkarte [PDF, 107KB]
- Bundesamt für Soziale Sicherung: Bundesstelle für Soziale Entschädigung
- OpferFibel
- Plattform des Bundes für Betroffene von Straftaten
- Härte- und Unterstützungsleistungen für Betroffene von extremistischen und terroristischen Straftaten
- Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Frauen, Senioren und Jugend - Arbeitshilfe der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Frauenhandel