Personen, die in der Bundesrepublik Deutschland Opfer einer Gewalttat geworden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, können Hilfen und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch SGB XIV bekommen.
Ist die Gewalttat im Ausland begangen worden, haben folgende Personengruppen einen Anspruch nach dem SGB XIV:
- Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
- in Deutschland wohnende Ausländerinnen und Ausländer sowie ihnen rechtlich gleichgestellte EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
Dabei muss zunächst geprüft werden, ob auch eine Entschädigung nach ausländischem Recht in Betracht kommt.
Weitere Publikationen zum Thema
Das Soziale Entschädigungsrecht – SGB XIV
Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Broschüre)
Fürsorgerische Leistungen der sozialen Entschädigung
Fürsorgerische Leistungen der sozialen Entschädigung – Erklärung in Leichter Sprache