Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG oder Lieferkettengesetz) gibt Unternehmen eine klare Orientierung, wie sie auf Menschenrechte und Umweltbelange achten können.
Erstmals wird verbindlich geregelt, welche Sorgfaltspflichten Unternehmen entlang der Lieferkette einhalten müssen. Die Handlungsanleitung gibt einen Überblick, was Unternehmen bei der Durchführung der Risikoanalyse beachten sollten und welche Fragen dabei helfen, ein Risikomanagementsystem zu etablieren.