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Am 9. März 2007 trat die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) in Kraft. Mit der LärmVibrationsArbSchV ist die Richtlinie 2003/10/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor den Gefährdungen durch physikalische Einwirkungen (Lärm) in deutsches Recht umgesetzt worden. Die richtige und vollständige Beurteilung der Gefährdungen am Arbeitsplatz und deren Dokumentation ist für den Arbeitgeber die Grundlage, um für die Beschäftigten Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gewährleisten zu können. Die Technischen Regeln werden vom BMAS bekannt gegeben und geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene wieder. Diese Publikation informiert über die Beurteilung von Gefährdungen über den einwirkenden Lärm am Arbeitsplatz, ohne dafür teure Messungen veranlassen zu müssen. Außerdem wird praxisgerecht dargestellt und erläutert, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen für die Vermeidung oder Reduzierung von Lärm geeignet sind.