Mit dem Kabinettbeschluss am 18. November 2022 hat die Bundesregierung die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler geschaffen. Die Länder können der Stiftung bei entsprechender finanzieller Beteiligung bis 31. März 2023 beitreten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird jetzt alle notwendigen Schritte einleiten, damit die Errichtung der Stiftung möglichst Anfang 2023 abgeschlossen ist.
Die Stiftung richtet sich an Personen, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR bzw. im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben und deren Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in der Nähe der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung liegen. Die Betroffenen sollen zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten und zur selbstbestimmten Verwendung eine antragsabhängige pauschale Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro erhalten. Das betrifft etwa 180.000 bis 190.000 Menschen. In den Ländern, die der Stiftung des Bundes beitreten, ist eine Einmalzahlung für die Berechtigten von 5.000 Euro möglich.
Bei der Prüfung und Bearbeitung der Anträge wird die Stiftung von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unterstützt. Das Antragsverfahren kann beginnen, sobald die Errichtung der Stiftung abgeschlossen ist, also möglichst Anfang 2023. Die Anträge auf Leistungen aus dem Härtefallfonds sind bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu stellen. Weitere Informationen, insbesondere zum Beginn der Auszahlungen, müssen aktuell noch abgewartet werden. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See richtet in den nächsten Wochen ein Internetportal mit weiteren Informationen zur Antragstellung ein.
Weitere Einzelheiten zur Stiftung des Bundes finden Sie im Eckpunktepapier in der Anlage.