Die angestrebte Klimaneutralität und die Digitalisierung verändern die deutsche Wirtschaft. Diese Transformation wird durch die aktuelle Energiekrise und Lieferkettenprobleme beschleunigt, weshalb viele Unternehmen ihre Geschäftsmodelle anpassen müssen. Darüber hinaus entstehen erhebliche Qualifizierungsbedarfe für größere Gruppen von Beschäftigten. Durch den beschleunigten Strukturwandel werden in einigen Branchen und Regionen Arbeitsplätze abgebaut, während an vielen anderen Orten Fachkräfte dringend gesucht werden. Dabei verändert die Transformation Tätigkeitsprofile und Qualifikationsanforderungen tiefgreifend.
Deshalb ist es wichtig, die Förderinstrumente der Arbeitsmarktpolitik für Beschäftigte und Ausbildungsuchende weiterzuentwickeln, um der beschleunigten Transformation der Arbeitswelt zu begegnen, strukturwandelbedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Weiterbildung zu stärken und die Fachkräftebasis zu sichern. Damit wird auch den Vereinbarungen aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie Rechnung getragen.
Das Aus- und Weiterbildungsgesetz enthält folgende Anpassungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III):
- Verlängerung der Regelungen in § 106a SGB III – berufliche Weiterbildung während Kurzarbeit (Inkrafttreten am Tag nach Verkündung - 21. Juli 2023)
- Einführung Berufsorientierungspraktikum als § 48a SGB III, Einführung Mobilitätszuschuss als § 73a SGB III, Neuregelung der Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III), Reform Weiterbildungsförderung Beschäftigter (§ 82 SGB III), Einführung Qualifizierungsgeld als §§ 82a bis c SGB III (Inkrafttreten zum 1. April 2024)
- Regelungen zur außerbetrieblichen Berufsausbildung (§ 76 SGB III) (Inkrafttreten zum 1. August 2024)
Das vormals im Referentenentwurf enthaltene Vorhaben einer Bildungs(teil)zeit ist nicht mehr Teil dieses Gesetzes. Es bleibt das Ziel, den Koalitionsvertrag auch an dieser Stelle umzusetzen.