Mit einer Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Mindestsicherungssystemen bis zum 31. Dezember 2021 wird sichergestellt, dass diejenigen, die weiterhin unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie leiden, auch künftig möglichst einfach und schnell die nötige Unterstützung erhalten. Zudem werden auch die Sonderregelungen zu den Bedarfen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen während der Zeit der COVID-19-Pandemie, längstens bis zum 30. Dezember 2021 verlängert. Darüber hinaus erhalten erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme eine einmalige finanzielle Unterstützung in Höhe von 150 Euro je Person für das erste Halbjahr 2021.
Mit dem Sozialschutz-Paket-III wurde der besondere Sicherstellungsauftrag des SodEG verlängert. Er endet nun mit der Aufhebung der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag infolge der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19), spätestens zum 31. Dezember 2021.
Aktueller Hinweis: Die Zeiträume wurden zwischenzeitlich erneut verlängert.