Arbeitsförderung Aktuelles und Übersicht: Arbeitsförderung Leistungen der Arbeitsförderung Beratung und Vermittlung Förderung der Erwerbstätigkeit Beschäftigungssicherung Programme für Beschäftigungschancen (SGB III) Arbeitslosengeld Übersicht: Arbeitslosengeld Anspruchsvoraussetzungen Höhe Anspruchsdauer Bürgergeld Das Bürgergeld im Detail Was ist das Bürgergeld? Das Bürgergeld – Fakten auf einen Blick Beratung und Vermittlung Beschäftigungschancen im SGB II Organisation der Jobcenter Anspruchsvoraussetzungen Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld Bildungspaket Übersicht: Bildungspaket Leistungen Anlaufstellen Aus- und Weiterbildung Aktuelles und Übersicht: Aus- und Weiterbildung Berufliche Ausbildung Übersicht: Berufliche Ausbildung Leistungen zur Ausbildungsförderung Jugendberufsagenturen Berufsberatung und Berufsorientierung Jugendgarantie Ausbildungsgarantie Bildungsketten Allianz für Aus- und Weiterbildung Berufliche Weiterbildung Übersicht: Berufliche Weiterbildung Nationale Weiterbildungs­strategie Förderung der beruflichen Weiterbildung Weiterbildungsverbünde Zukunftszentren Übersicht Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung Ansprechpartner*innen Fachkräftesicherung Unsere Fokusthemen Deutscher Fachkräftepreis Informationen zum Wettbewerb und Teilnahme Teilnahmebedingungen Datenschutzerklärung Barrierefrei teilnehmen Rückblick: Deutscher Fachkräftepreis 2024 Fachkräftekongress Fachkräftestrategie der Bundesregierung Gesetze und Maßnahmen Fachkräftemonitoring Migration und Arbeit Übersicht: Migration und Arbeit Rechtliche Rahmenbedingungen Übersicht Voraussetzungen für Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt Schutzrechte für Arbeitnehmer*innen Fachkräfte­­einwanderungs­gesetz Anerkennung und Qualifizierung Übersicht Anerkennung Ihrer Qualifikationen Erlangen einer Qualifikation Deutsch lernen für den Beruf Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung – IQ" Orientierung und Vermittlung Übersicht Wer? Was? Wo? Orientierung auf dem Arbeitsmarkt Arbeitsvermittlung aus dem Ausland Arbeitsvermittlung ins Ausland Flucht und Asyl Übersicht Job-Turbo zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten ESF-Plus Programm "WIR" Der Asylprozess und staatliche Unterstützung Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete Digitalisierung der Arbeitswelt Aktuelles und Übersicht: Digitalisierung der Arbeitswelt Transformation der Arbeitswelt Austausch mit der betrieblichen Praxis Übersicht: Austausch mit der betrieblichen Praxis Initiative Neue Qualität der Arbeit Lern-und Experimentierräume Zukunftszentren Übersicht Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft Rat der Arbeitswelt Arbeitsschutz Aktuelles und Übersicht: Arbeitsschutz Arbeitsschutzausschüsse Gesundheit am Arbeitsplatz Übersicht Präventive Arbeitsmedizin Psychische Gesundheit Betriebliche Gesundheitsförderung Betriebliches Eingliederungsmanagement Arbeitsmedizinische Vorsorge Nationaler Asbestdialog Nichtraucherschutz für Beschäftigte Lastenhandhabung Technischer Arbeitsschutz Übersicht Gefahrstoffe Sicherheit in Arbeitsstätten Lärm- und Vibrationsschutz Arbeitsschutzorganisation Biologische Arbeitsstoffe Arbeitsschutz auf Baustellen Betriebs- und Anlagensicherheit Künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz Elektromagnetische Felder Produktsicherheit Arbeitsrecht Aktuelles und Übersicht: Arbeitsrecht Arbeitnehmerrechte Übersicht: Arbeitnehmerrechte Betriebliche Mitbestimmung Kündigungsschutz Jugendarbeitsschutz Datenschutz Arbeitszeitschutz Schutz für Paketboten Mindestlohn Aktuelles und Übersicht: Mindestlohn Mindestlohn-Rechner Mindestlohnkommission Mindestlohn-Glossar Einführung und Anpassungen des Mindestlohns Dokumentations­pflicht Mindestlohn und Praktikum Leiharbeit / Werkverträge Tarifverträge Übersicht: Tarifverträge Allgemeinverbindliche Tarifverträge Tarifregister Tarifvertragliche Sozialkassen Stärkung der Tarifbindung Übersicht: Stärkung der Tarifbindung Öffentliche Konsultation zur Tariftreue Teilzeit und flexible Arbeitszeit Entsendung von Arbeitnehmern Unser Land in Arbeit
Sozialversicherung Aktuelles und Übersicht: Sozialversicherung Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Geringfügige Beschäftigung Künstlersozialversicherung Sozialversicherungswahlen Unfallversicherung Übersicht: Gesetzliche Unfallversicherung Unfallversicherung im Überblick Was sind Arbeitsunfälle? Was sind Berufskrankheiten? Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten Aktuelles aus dem Berufskrankheitenrecht Fragen und Antworten Rente & Altersvorsorge Aktuelles und Übersicht: Rente und Altersvorsorge Rentenpaket II Was ist Gesetzliche Rentenversicherung? Aktuelles und Übersicht: Gesetzliche Rentenversicherung Wer ist versichert? Geschichte der Gesetzlichen Rentenversicherung Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung Rentenberechnung Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung Übersicht Altersrenten Erwerbsminderungsrenten Hinterbliebenenrenten Grundrente Leistungen zur Teilhabe Zusätzliche Altersvorsorge Übersicht Betriebliche Altersversorgung Private Altersvorsorge Fragen und Antworten zur Zusätzlichen Altersvorsorge Rentenlexikon Fakten zur Rente Übersicht Alternde Gesellschaft Gesetzliche Rentenversicherung Alterseinkommen und zusätzliche Vorsorge Grundsicherung im Alter Alterssicherung im internationalen Vergleich Dialogprozess "Arbeit & Rente" Sozialhilfe Aktuelles und Übersicht: Sozialhilfe Allgemeines zur Sozialhilfe Leistungen der Sozialhilfe Leistungen der Sozialhilfe für den Lebensunterhalt Darlehen und einmalige Leistungen Oft gestellte Fragen und Antworten zur Sozialhilfe Leistungssätze Asylbewerberleistungsgesetz Soziale Entschädigung Aktuelles und Übersicht: Soziale Entschädigung Soziale Entschädigung Neues Soziales Entschädigungsrecht Übersicht Schnelle Hilfen Krankenbehandlung Leistungen zur Teilhabe Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Besondere Leistungen im Einzelfall Leistungen bei Gewalttaten im Ausland Gesetze und Verordnungen Antragstellung Entschädigte nach dem alten SER Rundschreiben Zahlen und Daten zur Sozialen Entschädigung Stiftung Anerkennung und Hilfe Übersicht Infos über die Stiftung Aufarbeitung Anerkennung und Erinnerung Weitere Informationen Härtefallfonds Übersicht: Härtefallfonds Leistung der Stiftung und Voraussetzungen Fragen und Antworten Kontakt zur Stiftung Härtefallfonds Über die Stiftung Versorgungsmedizin Übersicht: Versorgungsmedizin Überarbeitung der Versorgungsmedizin-Verordnung Teilhabe und Inklusion Aktuelles und Übersicht: Teilhabe und Inklusion Politik für Menschen mit Behinderungen Übersicht Politik für Menschen mit Behinderungen Formen der Hilfe für Menschen mit Behinderungen Leistungen nach dem SGB IX Beratungsleistungen Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Assistenzhunde Rehabilitation und Teilhabe Übersicht Rehabilitation und Teilhabe Was ist Teilhabe von Menschen mit Behinderungen? Förderung der Ausbildung und Beschäftigung Persönliches Budget Bundesteilhabegesetz Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe Förderprogramm rehapro Bundesinitiative Barrierefreiheit Teilhabeforschung European Regional Disability Summit 2024
Europa Aktuelles und Übersicht: Europa Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der EU Übersicht Überblick: Themen der europäischen Arbeitswelt Institutionen und Gremien Europäische Säule sozialer Rechte Jugendgarantie Menschen mit Behinderung Arbeiten innerhalb der EU Übersicht Rechtsgrundlagen Arbeitnehmerfreizügigkeit Arbeitnehmerentsendung Zugang zu Sozialleistungen und Leistungsausnahmen Informationen und Beratung Koordinierung sozialer Rechte Faire Mobilität Freihandelsabkommen Migration aus Drittstaaten Europäische Fonds Aktuelles und Übersicht: Europäische Fonds Europäischer Sozialfonds (ESF) Europäischer Globalisierungsfonds (EGF) Europäischer Hilfsfonds (EHAP) Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik Aktuelles und Übersicht: International Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik Beschäftigungs- und Sozialpolitik im Rahmen von G7 / G20 Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR) Übersicht Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen Menschenrechte und gute Arbeit in globalen Wertschöpfungsketten Lieferkettengesetz Twinning (Verwaltungspartnerschaften) Sozialversicherungsabkommen Internationale Organisationen Übersicht Europarat Internationale Arbeitsorganisation (ILO) Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Vereinte Nationen
Wir stellen uns vor Übersicht: Wir stellen uns vor Aufgaben des BMAS Geschäftsbereich des BMAS Informationsstand des BMAS Gremien nach dem Bundes­gremien­besetzungs­gesetz Informationsfreiheit und Akteneinsicht Geschichte des BMAS Minister und Hausleitung Beauftragte der Bundesregierung Arbeiten und Ausbildung im BMAS Übersicht: Arbeiten und Ausbildung im BMAS Arbeiten im BMAS Ausbildung im BMAS Referendariat und Praktikum Besucherzentrum Veranstaltungen Bürgerbeteiligung Übersicht: Bürgerbeteiligung Dialogtour Hin. Gehört. Mission Fachkraft. Ein Zukunftsdialog
Bürgertelefon / Kontakt Übersicht: Bürgertelefon / Kontakt Bürgertelefon Kontaktformular Presse Newsroom Pressekontakt Leitungstermine Pressemitteilungen Meldungen Reden Interviews Zitate Pressefotos Newsletter Newsletter bestellen und verwalten Newsletter-Archiv RSS Newsletter Newsletter bestellen und verwalten Newsletter-Archiv RSS Gesetze und Verordnungen Publikationen Mediathek Übersicht: Mediathek Videos Bildergalerien Podcasts Übersicht: Podcasts Video-Podcast "Hin.Gehört.Spezial" Podcast - Das Arbeitsgespräch Webdokus Statistiken (Open Data) Digitale Verwaltung Aktuelles und Übersicht: Digitale Verwaltung Das Onlinezugangsgesetz Digitale Angebote für Arbeit und Berufsleben Digitale Angebote für Sozialleistungen Digitale Angebote für Fördermittel Informationen zu Corona Übersicht Fragen und Antworten
Arbeit Arbeitsförderung Arbeitslosengeld Bürgergeld Bildungspaket Aus- und Weiterbildung Berufliche Ausbildung Berufliche Weiterbildung Zukunftszentren Fachkräftesicherung Deutscher Fachkräftepreis Migration und Arbeit Rechtliche Rahmenbedingungen Anerkennung und Qualifizierung Orientierung und Vermittlung Flucht und Asyl Digitalisierung der Arbeitswelt Austausch mit der betrieblichen Praxis Arbeitsschutz Gesundheit am Arbeitsplatz Technischer Arbeitsschutz Arbeitsrecht Arbeitnehmerrechte Mindestlohn Tarifverträge Stärkung der Tarifbindung Soziales Sozialversicherung Unfallversicherung Rente & Altersvorsorge Was ist Gesetzliche Rentenversicherung? Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung Zusätzliche Altersvorsorge Fakten zur Rente Sozialhilfe Soziale Entschädigung Neues Soziales Entschädigungsrecht Stiftung Anerkennung und Hilfe Härtefallfonds Versorgungsmedizin Teilhabe und Inklusion Politik für Menschen mit Behinderungen Rehabilitation und Teilhabe Europa und die Welt Europa Beschäftigungs- und Sozialpolitik in der EU Arbeiten innerhalb der EU Europäische Fonds Internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik Gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen (CSR) Internationale Organisationen Ministerium Wir stellen uns vor Arbeiten und Ausbildung im BMAS Bürgerbeteiligung Service Bürgertelefon / Kontakt Presse Newsletter Mediathek Podcasts Digitale Verwaltung Informationen zu Corona

Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete

Der Arbeitsmarktzugang von Schutzsuchenden bzw. Geflüchteten ist in den folgenden Fällen möglich, Voraussetzung ist jedoch grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis (Weiteres hierzu siehe II)

Auf der Website des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge können Sie nach zuständigen Außenbehörden suchen und sich die Ergebnisse auf einer Deutschlandkarte anzeigen lassen.

I.) Ein Arbeitsmarktzugang ist in folgenden Fällen grundsätzlich möglich

1.) Asylbewerbende haben einen Arbeitsmarktzugang

  • nach drei Monaten, wenn sie nicht zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind,
  • nach sechs Monaten, wenn sie zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind.

2.) Geduldete haben einen Arbeitsmarktzugang

  • nach drei Monaten, wenn sie nicht zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind, es sei denn, es stehen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevor,
  • nach sechs Monaten, wenn sie zum Wohnen in einer Aufnahmeeinrichtung verpflichtet sind, es sei denn, es stehen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevor.

3.) Kein Arbeitsmarktzugang besteht:

  • in den ersten drei Monaten des Aufenthaltes,
  • für Personen, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen (§§ 47 und 61 des Asylgesetzes)

    • sofern die oben unter 1) genannte Frist von sechs Monaten noch nicht abgelaufen ist,
    • für Personen, deren Asylverfahren als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurde und keine aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet wurde,
    • für Personen aus sicheren Herkunfsstaaten (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien, Republik Moldau, Senegal und Serbien), die nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt haben und
    • für Geduldete, die das Abschiebungshindernis selbst zu vertreten oder ihre Mitwirkungspflichten bei der Beseitigung des Abschiebungshindernisses verletzt haben oder konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen.

Grafik finden Sie im Anhang zum Download.

Diese Grafik erklärt die Begrifflichkeiten der verschiedenen Statusse eines Flüchtlings nach der Einreise.
Nach der Einreise und Einreichen des Asylgesuchs gilt man zunächst als Asylsuchender.
Nach der Ausstellung des Auskunftsnachweises erhält man den Status eines Asylsuchenden mit Aufenthaltsgestattung.
Wenn man einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt hat, gilt man als Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung.
Nach der Prüfung des Antrags gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten:
1. Man erhält einen positiven Bescheid und gilt damit als Asylberechtigter mit Aufenthaltserlaubnis. Nach drei bzw. fünf Jahren und bei Erreichen gewisser Kriterien an Sprachkenntnissen und Lebensunterhalt wird die dauerhafte Niederlassungserlaubnis erteilt.
2. Man erhält einen negativen Bescheid und gilt damit als vollziehbar Ausreisepflichtiger. Wird die Abschiebung ausgesetzt, ist man ein Geduldeter.

Diese Grafik erklärt die konkreten Begrifflichkeiten nach der Einreise. Nach der Einreise gelten Personen, die um Asyl ersuchen, als Asylsuchende. Nach Registrierung in der Aufnahmeeinrichtung erhalten Asylsuchende als Nachweis einen Ankunftsnachweis und damit eine Aufenthaltsgestattung. Nach Stellung eines Asylantrags beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden diese Personen als Asylbewerbende bzw. Gestattete bezeichnet, solange der Antrag geprüft wird. Nach der Prüfung des Antrages hängt der Status der Person vom Prüfungsergebnis des Asylantrags ab:

  1. Wer einen positiven Bescheid erhält, ist asylberechtigt. Die Ausländerbehörde stellt dann eine Aufenthaltserlaubnis aus.

  2. Wer einen negativen Bescheid erhält, erhält keinen Aufenthaltstitel und ist ab dann vollziehbar ausreisepflichtig. Wessen Abschiebung (vollziehbare Ausreisepflicht) aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgesetzt wird, ist geduldet.

Dargestellt sind die seit dem 27.02.2024 geltenden Regelungen. Die Erleichterungen, die zu diesem Zeitpunkt in Kraft getreten sind, im Überblick:

Jetzt herunterladen

Grafik finden Sie im Anhang zum Download.

Koalitionsvertrag: „Arbeitsverbote für bereits in Deutschland Lebende schaffen wir ab."

Die Tabellengrafik stellt bisheringe und neue Regelungen gegenüber:

Arbeitsverbote
Bisherige RegelungNeue Regelung
Gestattete in Aufnahmeeinrichtungen: Arbeitsverbot für Gestattete (Asylbewerber) in Aufnahmeeinrichtungen für 9 Monate, anschließend Anspruch auf ErteilungGestattete in Aufnahmeeinrichtungen: Arbeitsverbot für Gestattete (Asylbewerber) in Aufnahmeeinrichtungen für 6 Monate, anschließend Anspruch auf Erteilung
Geduldete in Aufnahmeeinrichtungen: Geduldeten (vorübergehende Aussetzung der Abschiebung) in Aufnahmeeinrichtungen kann nach 6 Monaten eine Beschäftigung erlaubt werden (freies Ermessen der Ausländerbehörde)Geduldete in Aufnahmeeinrichtungen: Geduldeten in Aufnahmeeinrichtungen soll nach 6 Monaten eine Beschäftigung erlaubt werden (gebundene Entscheidung der Ausländerbehörde), sofern nicht konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen
Geduldete außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen: Geduldeten außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen kann nach 3 Monaten eine Erwerbstätigkeit erlaubt werden (freies Ermessen der Ausländerbehörde)Geduldete außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen: Geduldeten außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen soll nach 3 Monaten eine Beschäftigung erlaubt werden (gebundene Entscheidung der Ausländerbehörde), sofern nicht konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen

Der Arbeitsmarktzugang nach Asylstatus

Asylbewerbende bzw. Gestattete sind Personen, die eine Anerkennung als politisch Verfolgte oder als Geflüchtete beantragt haben, deren Asylverfahren also noch läuft. Geduldete sind Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, die aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (z.B. Reiseunfähigkeit, eine fehlende Verkehrsverbindung in ein vom Krieg zerstörtes Land, fehlende Dokumente).

Asylbewerbende oder Gestattete, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürfen erst nach sechs Monaten eine Erwerbstätigkeit bzw. Ausbildung aufnehmen. Sie haben ab diesem Zeitpunkt unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis (kein Ermessen). Ausgenommen sind Personen aus sicheren Herkunftsstaaten und Personen, deren Asylanträge als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnt wurden (wenn Klage keine aufschiebende Wirkung hat). Asylbewerbenden bzw. Gestatteten die nicht verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, "kann" (freies Ermessen) bereits drei Monate nach Asylantragstellung die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt werden. Geduldeten, die verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, "soll" (reduziertes Ermessen) nach sechs Monaten eine Beschäftigung erlaubt werden, sofern keine konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen "soll" (reduziertes Ermessen) Geduldeten die Erwerbstätigkeit bereits nach drei Monaten erlaubt werden, sofern keine konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen. Für Geduldete besteht ein gesetzliches Beschäftigungsverbot, z.B. wenn sie ihre Mitwirkungspflichten zur Ausreise (insbesondere Vorlage von Ausweisdokumenten) verletzt haben. Arbeitsverbote gelten zudem für Personen aus sicheren Herkunfsstaaten, für Personen mit als offensichtlich unbegründet oder unzulässig abgelehnten Asylanträgen sowie für Personen, die über ihre Identität getäuscht haben. Asylberechtigte und Kontingentgeflüchtete sind Personen, die als politisch Verfolgte anerkannt wurden. Sie haben einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

II.) Erfordernis einer Arbeitserlaubnis für Asylbewerbende und Geduldete

Gestattete und Geduldete benötigen grundsätzlich eine Arbeitserlaubnis, die durch die örtliche Ausländerbehörde erteilt wird. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) muss der Beschäftigung in der Regel zustimmen. Sie prüft die Beschäftigungsbedingungen, d.h. ob vergleichbare Arbeitsbedingungen mit Inländerinnen und Inländern vorliegen (z.B. beim Lohnniveau); diese Prüfung gilt auch für Zeitarbeitsfirmen.

Gestattete und Geduldete können in Leiharbeitsverhältnissen beschäftigt werden. Ab dem 49. Monat des Aufenthalts ist keine Zustimmung mehr erforderlich; aber weiterhin die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Für bestimmte Beschäftigungen als Fachkräfte und für Ausbildungen gilt ein erleichterter Arbeitsmarktzugang ohne Zustimmung der BA.

III. Änderungen bei der Beschäftigungsduldung und der Ausbildungsduldung/Einführung der Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer und Ausländerinnen

Für Gestattete und Geduldete bestehen verschiedene Möglichkeiten, bei Ausbildungs- oder Beschäftigungsaufnahme eine spezielle Aufenthaltsperspektive zu erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen können eine Beschäftigungsduldung (30 Monate), eine Ausbildungsduldung (insbesondere für die Dauer der Ausbildung sowie begleitende Zeiträume) oder eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer und Ausländerinnen (insbesondere für die Dauer der Ausbildung sowie begleitende Zeiträume) erteilt werden. Die entsprechenden Regelungen haben ebenfalls Änderungen erfahren, einen Überblick über die Erleichterungen bieten die unten verlinkten Übersichten.