Haben Sie im Ausland eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen, können Sie Ihre Qualifikation in Deutschland anerkennen lassen. Die Bundesregierung hat deshalb das sogenannte Anerkennungsgesetz ("Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen") zur Vereinfachung geschaffen.
Das Gesetz schafft für alle bundesrechtlich geregelten Berufe möglichst einheitliche und transparente Verfahren. So kann die Gleichwertigkeit des ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Abschluss ermittelt werden. Dies ist in vielen Berufen Voraussetzung dafür, in diesem Beruf zu arbeiten oder sich selbständig zu machen. Das gilt vor allem für die reglementierten Berufe, so im zulassungspflichtigen Handwerk, für Ärztinnen und Ärzte, Krankenpflegerinnen und -pfleger oder Apothekerinnen und Apotheker.
Wo erhalte ich Beratung?
Wenn Sie sich noch im Ausland aufhalten, steht Ihnen die Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland" auch für Fragen zur Anerkennung Ihrer Qualifikationen zur Verfügung. Die Hotline verweist Sie ggf. für eine vertiefte Beratung und Unterstützung im Anerkennungsverfahren an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).
Wenn Sie schon in Deutschland sind, wenden Sie sich zuallererst an Ihre Bundesagentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter. Dort werden Sie hinsichtlich Ihrer Qualifikationen und dem deutschen Arbeitsmarkt beraten. Ihre Beraterin oder Ihr Berater verweist Sie bei konkreten Fragen an die Anlaufstellen des Netzwerks „Integration durch Qualifizierung – IQ“. Diese bieten in allen Bundesländern auf regionaler Ebene Beratung für Anerkennungssuchende an. Der Bund fördert diese Beratung im Rahmen des Förderprogramms "Integration durch Qualifizierung – IQ", das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Europäischen Sozialfonds gefördert und in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie der Bundesagentur für Arbeit umgesetzt wird.
Wo erhalte ich die Anerkennung?
Ein Anerkennungsverfahren nach dem Anerkennungsgesetz ist nur für berufliche Abschlüsse möglich. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag auf die Prüfung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation. Der Antrag wird bei der für den jeweiligen Beruf zuständigen Anerkennungsstelle eingereicht. Je nach Bundesland und Beruf sind unterschiedliche Stellen für die Überprüfung der Gleichwertigkeit zuständig.
Im Ausland erworbene Schulabschlüsse können unter bestimmten Voraussetzungen einem deutschen Schulabschluss gleichgestellt werden. Hierüber entscheiden die Zeugnisanerkennungsstellen der Länder.
Ausländische Hochschulabschlüsse können über die Datenbank anabin auf die Vergleichbarkeit mit deutschen Hochschulabschlüssen hin geprüft werden. Zudem kann bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ein Antrag auf individuelle Zeugnisbewertung gestellt werden.
Grafik finden Sie im Anhang zum Download.
Die Grafik beschreibt den Prozess des Ablaufes des Anerkennungsverfahrens nach Bundesrecht.
Der Prozess beginnt mit einer Gleichwertigkeitsprüfung durch die zuständige Stelle.
Daraus können 3 unterschiedliche Sachverhalte resultieren:
1. keine Gleichwertigkeit: Es erfolgt ein Ablehnungsbescheid.
2. „wesentliche Unterschiede“: Hierbei wird erneut zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen unterschieden.
a) Bei reglementierten Berufen erhalten die Bewerber eine Berufszulassung unter Auflagen. Diese bestehen aus einem Anpassungslehrgängen, einer Eignungsprüfung oder einer Kenntnisprüfung, ggf. mit weiterbildungsbegleitenden Hilfen oder Sprachlernen.
b) Bei nicht reglementierten Berufen erhalten die Bewerber einen Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit, mit der sie entweder weitere Anpassungsqualifizierungen (ggf. mit weiterbildungsbegleitenden Hilfen oder Sprachlernen) in Anspruch nehmen können oder sich mit ihrer Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt bewerben können.
3. keine „wesentlichen Unterschiede“: Es erfolgt ein Gleichwertigkeitsbescheid.
Das Online-Portal Anerkennung in Deutschland zeigt den Weg zur richtigen Anerkennungsstelle und bietet auf Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch und Türkisch alle wichtigen Informationen rund um die Anerkennungsverfahren. Die für Ihren Beruf zuständige Stelle finden Sie mit dem Anerkennungs-Finder. Weitere Informationen finden Sie auch auf www.make-it-in-germany.com.
Dauer und Kosten
In der Regel darf das Verfahren nach Eingang der vollständigen Unterlagen nicht länger als drei Monate dauern. Die Gebühren für das Verfahren müssen die Antragstellenden selbst tragen. Die Höhe richtet sich nach den Gebührenregelungen der anerkennenden Stellen und hängt vom individuellen Aufwand des Verfahrens ab. Die Gebühren werden in der Regel als Vorschusszahlungen verlangt.
Agenturen für Arbeit und Jobcenter können die Verfahrenskosten für ihre Kundinnen und Kunden unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen. Auch Kosten für eventuell notwendige Ausgleichsqualifizierungen können übernommen werden. Eine Förderung muss im Einzelfall mit den Mitarbeitenden der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters geklärt werden.
Weitere Informationen
Das Anerkennungsgesetz umfasst zum einen das Bundesgesetz Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, und zum anderen Regelungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen in rund 60 bundesrechtlichen Berufsgesetzen und Verordnungen für die reglementierten Berufe, so die Gesundheitsberufe (Bundesärzteordnung, Krankenpflegegesetz) und die Handwerksmeister (Handwerksordnung).
Auch die Länder haben für die Berufe in ihrer Zuständigkeit (zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer, Ingenieurinnen und Ingenieure, Architektinnen und Architekten, soziale Berufe) eigene Gesetze erlassen. Seit dem 1. Juli 2014 sind alle Landes-Anerkennungsgesetze in Kraft getreten. Um Fachkräften mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland möglichst einheitliche Verfahren zu bieten, wird es aber auch weiterhin Ziel sein, die Anerkennungsverfahren in allen Berufen auch für Drittstaatsqualifikationen zu öffnen - dies gilt insbesondere für Mangelberufe, wie zum Beispiel Lehrer und Ingenieure.
Das Portal der Bundesregierung informiert qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland über Karrierechancen und Arbeiten in Deutschland.