Die EMF-Arbeitsschutzverordnung stützt sich auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und orientiert sich an der Konzeption der Arbeitsschutzverordnungen zu physikalischen Einwirkungen (Lärm und Vibrationen; künstliche optische Strahlung).
Die Anforderungen der EMFV werden Anfang 2019 durch ein praxistaugliches Technisches Regelwerk konkretisiert. Dadurch wird die Anwendung der Verordnung in den Betrieben erleichtert. Das Regelwerk wird durch den Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) erarbeitet, welcher das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Bezug auf elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz berät.
Für die Technischen Regeln werden detaillierte Angaben zur Berücksichtigung des Standes der Technik, zum konkreten Vorgehen bei einer Gefährdungsbeurteilung von EMF am Arbeitsplatz und der Bewertung von Messergebnissen und Berechnungen erarbeitet. Dies schließt auch Präventions- und Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten sowie Festlegungen zur Gesundheitsüberwachung und Durchführung von Unterweisungen als auch Festlegungen zur Schulung der Beschäftigten ein. Arbeitgeber, die diese Regeln in Ihrem Betrieb anwenden, können davon ausgehen, dass sie die Vorschriften der EMF-Verordnung eingehalten haben (Vermutungswirkung).