Forstliches Vermehrungsgut
Seit dem 01.01.2003 gelten das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) und die Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung (FoVDV). In Durchführung dieser Rechtsvorschriften sind der Bundesanstalt verschiedene Aufgaben übertragen worden.
- 1. Empfehlungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses (gGA) der Länder zur Umsetzung des Forstvermehrungsgutrechtes
- 2. Registrierung von Forstsamen- und Forstpflanzenbetrieben
- 3. Saatgutprüfung und Registrierung von Saatgutprüfstellen
- 4. Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut
- 5. Zugelassenes Ausgangsmaterial
- 6. Pappelregister
- 7. Statistische Daten zu Ernte und Handel mit forstlichem Vermehrungsgut
- 8. Liste der für Prüfungen zu verwendenden Standards
- 9. Mehrsprachiger Index wichtiger Vokabeln zu forstlichem Vermehrungsgut
1. Empfehlungen des Gemeinsamen Gutachterausschusses (gGA) der Länder zur Umsetzung des Forstvermehrungsgutrechtes
Mit dem Ziel einer ländereinheitlichen Umsetzung des FoVG haben die Waldbaureferenten des Bundes und der Länder die Einsetzung eines gemeinsamen Gutachterausschusses (gGA) "Forstliches Vermehrungsgut" beschlossen.
Die Empfehlungen des gGA werden regelmäßig überarbeitet.
Forstvermehrungsgutrecht: Empfehlungen des gemeinsamen Gutachterausschusses (gGA) der Länder für dessen Umsetzung. Stand: Januar 2024 (PDF, 2 MB, Nicht barrierefrei)
Zählprotokoll für die Aufnahme von Forstpflanzen in Baumschulen
(xls, 144 KB, Nicht barrierefrei)
2. Registrierung von Forstsamen- und Forstpflanzenbetrieben
Nach § 17 FoVG haben Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe sich bei der zuständigen Landesstelle anzumelden und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Bundesanstalt führt eine bundesweite Liste der angemeldeten Betriebe.
Landesstellen der Bundesländer mit Zuständigkeit für die Registrierung von Forstsamen- und Forstpflanzenbetrieben
(PDF, 381 KB, Nicht barrierefrei)
Liste der nach § 17 Abs. 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes registrierten Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe, alphabetisch sortiert (PDF, 235 KB, Nicht barrierefrei)
Liste der nach § 17 Abs. 1 des Forstvermehrungsgutgesetzes registrierten Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe, sortiert nach Postleitzahlen (PDF, 230 KB, Nicht barrierefrei)
3. Saatgutprüfung und Registrierung von Saatgutprüfstellen
Liste der registrierten Saatgutprüfstellen nach § 5 FoVDV (PDF, 91 KB, Nicht barrierefrei)
Antrag auf Registrierung als Saatgutprüfstelle nach § 5 der FoVDV
(PDF, 27 KB, Nicht barrierefrei)
Hinweise zur Probeentnahme von Forstsaatgut
(PDF, 495 KB, Nicht barrierefrei)
Mindestgewichte der Einsendungsproben für die Prüfung von Forstsaatgut
4. Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut
Für die Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut aus Drittländern ist vor der Einfuhr die Abgabe einer Einfuhranzeige erforderlich. Das Formular der Einfuhranzeige kann hier als Adobe-PDF-Formular mit Durchschreibautomatik auf die Seiten 2 und 3 heruntergeladen oder bei Herrn Henrich angefordert werden.
Die Einfuhranzeige ist in dreifacher Ausfertigung bei der BLE einzureichen.
Sie kann von der Bundesanstalt nur dann bestätigt werden, wenn
- für das Drittland, in dem das Saatgut erzeugt worden ist, die gleichen Rahmenbedingungen bei der Saatguterzeugung herrschen wie in einem Mitgliedsstaat der EU (Gleichstellungsentscheidung der EU-Kommission - Länderliste) und
- ein OECD-Zertifikat des Ursprungslandes vorgelegt wird.
Ein erläuterndes Merkblatt kann hier heruntergeladen werden.
Für die Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut sind folgende Warennummern nach KN-Code auf der Einfuhranzeige einzutragen:
* 1209 9910 - für Forstsamen
* 0602 9041 - für Pflanzen von Forstgehölzen
Formular für Einfuhranzeige
(PDF, 105 KB, Nicht barrierefrei)
Gleichstellungsentscheidung und Änderungsbeschluss der EU-Kommision mit der Liste der Drittstaaten
(PDF, 751 KB, Nicht barrierefrei)
Merkblatt zur Einfuhr von forstlichem Vermehrungsgut aus Drittländern
(PDF, 37 KB, Nicht barrierefrei)
5. Zugelassenes Ausgangsmaterial
Die Bundesanstalt erstellt nach § 6 FoVG eine bundesweite Zusammenstellung über zugelassenes Ausgangsmaterial.
Die Gesamtübersicht über zugelassenes Ausgangsmaterial für forstliches Vermehrungsgut sowie die Liste der Zulassungseinheiten in den Kategorien „Geprüft“ und „Qualifiziert“ und Zusammenfassung nach Herkunftsgebieten in der Kategorie „Ausgewählt“ mit aktuellem Stand finden Sie auf unserer Internetseite zu forstgenetischen Ressourcen.
6. Pappelregister
Seit 2011 führt die Bundesanstalt das Register der in Deutschland von den nach Landesrecht zuständigen Stellen zugelassenen Klone, Klonmischungen und Familieneltern der Pappel.
Nach § 4 des Forstvermehrungsgutgesetzes (FoVG) dürfen Zulassungen von diesen Arten von Ausgangsmaterial nur in der Kategorie "GEPRÜFT" erfolgen. Auch die vegetative Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, darf nur aus Ausgangsmaterial dieser Kategorie erfolgen (§ 7 FoVG).
Liste der Pappelklone, -klonmischungen und -familieneltern
(PDF, 804 KB, Nicht barrierefrei)
Übersicht der Pappelmutterquartiere und der zuständigen Landesstellen
(PDF, 495 KB, Nicht barrierefrei)
7. Statistische Daten zu Ernte und Handel mit forstlichem Vermehrungsgut
Die Daten zu Saatguternte und Handel werden auf unserer Internetseite zu forstgenetischen Ressourcen https://fgrdeu.genres.de/erntehandel dargestellt. Dort finden sich alle Erhebungsdaten seit dem Jahr 2003 mit umfangreichen Such-, Sortier- und Filtermöglichkeiten.
8. Liste der für Prüfungen zu verwendenden Standards
Für Zulassungen in der Kategorie "Geprüft" sind Vergleichsprüfungen erforderlich, die die Überlegenheit des zuzulassenden Ausgangsmaterials belegen. Die dabei zu verwendenden Standards hat der Sachverständigenbeirat für geprüftes Vermehrungsgut zusammengestellt.
Ausgewiesene Standards (PDF, 143 KB, Nicht barrierefrei)
9. Mehrsprachiger Index wichtiger Vokabeln zu forstlichem Vermehrungsgut
Im internationalen Handel ist es oft nicht leicht, sich in den fremdsprachigen Lieferpapieren zurechtzufinden. Als Hilfe für Händler, Waldbesitzer und die kontrollierenden Behörden haben wir in den Sprachen der EU ein kleines Verzeichnis aufgebaut, das die wichtigsten Begriffe im Bereich des forstlichen Vermehrungsgutes und die Baumarten der Richtlinie 1999/105/EG enthält. Stellen Sie sich je nach Bedarf für Ihr Sprachpaar die entsprechende Liste zusammen.
- Tabelle in Microsoft Excel ( Mehrsprachiger Index wichtiger Vokabeln zu forstlichem Vermehrungsgut (Excel) (xlsx, 38 KB, Nicht barrierefrei))
- Tabelle in Microsoft Access 1997 ( Mehrsprachiger Index wichtiger Vokabeln zu forstlichem Vermehrungsgut (Access 97) (zip, 180 KB, Nicht barrierefrei))
- Tabelle in Microsoft Access 2000 ( Mehrsprachiger Index wichtiger Vokabeln zu forstlichem Vermehrungsgut (Access 2000) (zip, 234 KB, Nicht barrierefrei))
- Tabelle in Microsoft Access 2002 bis 2003 ( Mehrsprachiger Index wichtiger Vokabeln zu forstlichem Vermehrungsgut (Access 2002 bis 2003) (zip, 178 KB, Nicht barrierefrei))
- Tabelle in Microsoft Access 2007 ( Mehrsprachiger Index wichtiger Vokabeln zu forstlichem Vermehrungsgut (Access 2007) (zip, 180 KB, Nicht barrierefrei))
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Henrich.
Rechtsgrundlagen
- Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) (PDF, 46 KB, Nicht barrierefrei)
- Forstvermehrungsgut- Durchführungsverordnung (PDF, 143 KB, Nicht barrierefrei)
- Forstvermehrungsgut- Zulassungsverordnung (FoVZV) (PDF, 70 KB, Nicht barrierefrei)
- Richtlinie 1999/105/EG über den Verkehr mit forstlichem Vermehrungsgut (PDF, 328 KB, Nicht barrierefrei)
- Liste der Mitgliedsstaaten, welche bestimme Baumarten von der Anwendung der Richtlinie ausgenommen haben (PDF, 8 KB, Nicht barrierefrei)