Beihilfen zur Privaten Lagerhaltung
Zum Zwecke der Stützung landwirtschaftlicher Einkommen sieht die EU-Agrarmarktordnung neben der öffentlichen auch die private Lagerhaltung als Teil des Sicherungsnetzes vor.
Maßnahmen zur Gewährung einer Beihilfe zur Privaten Lagerhaltung bestimmter Produkte werden mit dem Ziel eröffnet, Marktteilnehmer in Krisensituation auf den entsprechenden Märkten dadurch zu unterstützen, dass ein Ausgleich zur Lagerung der jeweils betroffenen Marktordnungswaren gezahlt wird. Durch die Lagerung über definierte Zeiträume soll eine Entlastung der Märkte erzielt und eine Stabilisierung der Preise bewirkt werden.
Je nach Lage auf den EU-Agrarmärkten beschließt die EU-Kommission über die Eröffnung einer Maßnahme und zwar unter anderem für die folgenden Erzeugnisse mit Ursprung in der EU:
Rindfleisch,
Schweinefleisch,
Schaf- und Ziegenfleisch
Butter,
Magermilchpulver und
Zucker
Käse.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 1308/2013 in Verbindung mit der Verordnung (EU) 2016/1238 und der Verordnung (EU) 2016/1240.
Die BLE ist zuständig für die Private Lagerhaltung in Deutschland.
Beschließt die EU-Kommission, eine Maßnahme auf dem Sektor der Privaten Lagerhaltung durchzuführen, werden die dazu erlassenen Bekanntmachungen und Antragsformulare auf dieser Seite durch Aufrufen des entsprechenden Erzeugnisses veröffentlicht.