ELA-Online - Elektronische Lizenzbeantragungsanwendung
Die Ein- oder Ausfuhr von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen in die bzw. aus der Europäischen Union (EU) ist nur mit Verwendung einer Ein- oder Ausfuhrlizenz zulässig. Die grundsätzlich lizenzpflichtigen Erzeugnisse sind im Anhang der Verordnung (EU) 2016/1237 und unseren Allgemeinen Informationen über Ein- und Ausfuhrlizenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse aufgeführt. In Deutschland ist die BLE (Referat 514) zuständig für die Erteilung von Lizenzen und der hierfür eventuell erforderlichen Einfuhrrechte.
Bevor Sie eine Lizenz beantragen können, müssen Sie bei der BLE registriert sein. Das entsprechende Formular ist als Anlage in unseren Allgemeine Informationen über Ein- und Ausfuhrlizenzen für landwirtschaftliche Erzeugnisse (PDF, 1 MB, Nicht barrierefrei) enthalten. Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre Zentrale Stammdatennummer bei der BLE (ZESTA-Nummer). Sofern Sie bereits registriert sind, aber Ihre ZESTA-Nummer nicht kennen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung in der BLE.
Vor der Beantragung benötigen Sie auch eine EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number - Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten). Sofern Ihnen noch keine EORI-Nummer von der Bundesfinanzverwaltung zugeteilt wurde, müssen Sie diese zuerst unter Beantragung einer EORI-Nummer und Änderung der Beteiligtendaten beantragen.
Für die Beantragung der Ein- und Ausfuhrlizenzen stellt die BLE unter ELA-Online - Einheitliche Lizenzanwendung (Online-Antragserfassung) die Anwendung ELA-Online zur Verfügung.
In der Anleitung ELA-Online (PDF, 2 MB, Nicht barrierefrei) werde die Funktionalitäten der Anwendung erläutert.
Zum Thema
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Delegierte Verordnung (EU) 2016/1237 (Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Bezug auf die Regelung über Ein-und Ausfuhrlizenzen sowie Sicherheiten für Lizenzen)
- Durchführungsverordnung (EU) 2016/1239 (Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU Nr. 1308/2013 in Bezug auf die Regelung über Ein- und Ausfuhrlizenzen)
- Delegierte Verordnung (EU) 2022/127 der Kommission vom 7. Dezember 2021 (u. a. Regelung zu Sicherheiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse)
- Durchführungsverordnung (EU) 2022/128 der Kommission vom 7. Dezember 2021 (u. a. Durchführungsbestimmungen zu Sicherheiten für landwirtschaftliche Erzeugnisse)
- Verordnung (EG) Nr. 1301/2006 – gültig für Zollkontingente deren Zeitraum vor dem 31.12.2020 begonnen haben
- Verordnung (EG) Nr. 1454/2007 (Gemeinsame Regeln Ausschreibungsverfahren zur Festsetzung von bestimmten Ausfuhrerstattungen)