Absatzförderung / Exportförderung
Die Europäische Union fördert Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen im Binnenmarkt und in Drittländern für europäische Agrarerzeugnisse sowie für in der Bundesrepublik Deutschland erzeugte Weine.
Werbeprogramme für europäische Agrarerzeugnisse
Informations- und Absatzförderungsprogramme im Binnenmarkt und in Drittländern für europäische Agrarerzeugnisse werden durch Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 geregelt.
Ein Programm besteht aus einem Paket an Maßnahmen für mindestens ein Jahr und höchstens drei Jahren. Ziel der Programme ist es die Wettbewerbsfähigkeit des Landwirtschaftssektors der Union zu stärken.
Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein
Die Europäische Union gewährt eine Förderung für Absatzförderung und Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern, für in Deutschland erzeugte Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe oder Weine mit Angabe der Keltertraubensorte oder eine Förderung für Informationsmaßnahmen in Mitgliedstaaten über Weine aus Deutschland, mit denen ein verantwortungsvoller Weinkonsum gefördert wird oder über Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben aufgeklärt wird.
Ziel der Maßnahmen in Drittländern ist die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Weinbauerzeugnissen der Union in Drittländern, einschließlich der Öffnung und Diversifizierung der Weinmärkte.
Ziel der Maßnahmen in Mitgliedsstaaten ist eine stärkere Sensibilisierung der Verbraucher für einen verantwortungsvollen Weinkonsum und die Qualitätsreglungen der Union für Wein.