Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Förderungen nach dem GAP Strategieplan für den Weinsektor

Die EU-Agrarpolitik ab 2023 wird auf der Basis eines Strategieplans umgesetzt, der ausgehend von gemeinsamen Zielen spezifisch auf die ermittelten Bedarfe eingeht und die Instrumente der EU-Agrarpolitik maßgeschneidert und regional angepasst zum Einsatz bringt.

Die Europäische Union gewährt eine Förderung für Absatzförderung und Kommunikationsmaßnahmen in Drittländern und für Informationsmaßnahmen in Mitgliedstaaten in der Höhe von höchstens 50% der förderfähigen Kosten.

Förderfähige Maßnahmen

Unterstützt werden Vorhaben zur Absatzförderung in Drittländern, die eine oder mehrere Tätigkeiten umfassen:

  • Öffentlichkeitsarbeit, Absatzförderungs- und Werbemaßnahmen, insbesondere um die hohen Standards der Unionserzeugnisse vor allem in Bezug auf Qualität, Lebensmittelsicherheit oder Ökologie hervorheben;
  • Teilnahme an international bedeutenden Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen;
  • Informationskampagnen, insbesondere über die Qualitätsregelungen der Union für Ursprungsbezeichnungen, geografische Angaben und ökologische/biologische Erzeugung;
  • Studien über neue oder bestehende Märkte zur Verbesserung und Konsolidierung der Absatzmöglichkeiten;
  • Studien zur Bewertung der Ergebnisse der Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen.
  • Erstellung von technischen Unterlagen, einschließlich Laboruntersuchungen und Bewertungen, in Bezug auf önologische Verfahren, Pflanzengesundheits- und Hygienevorschriften sowie anderer Vorschriften von Drittländern für die Einfuhr von Erzeugnissen des Weinsektors, um eine Beschränkung des Zugangs zu Drittlandsmärkten zu verhindern oder den Zugang zu diesen Märkten zu erleichtern

Unterstützt werden Informationsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten.

Verbraucherinformationen zu

  • Verantwortungsvollem Weinkonsum
  • Unionsregelungen für geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben
    für Weine aus Deutschland, insbesondere die Bedingungen und Auswirkungen im Zusammenhang
    mit der besonderen Qualität, dem Ansehen oder anderen Eigenschaften des Weins aufgrund seines
    besonderen geografischen Umfelds oder Ursprungs des Weins als Teil der Informationsmaßnahme

Die Informationstätigkeiten können in Form von Informationskampagnen und durch die Teilnahme an Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen auf nationaler oder EU-Ebene durchgeführt werden. Die verbreiteten Informationen beruhen auf den dem Wein inhärenten Eigenschaften oder dessen Merkmalen und dürfen weder auf bestimmte Handelsmarken ausgerichtet sein noch aufgrund des besonderen Ursprungs des Weines zu dessen Konsum anregen.

Antragsfristen und Termine

Interessenten werden durch Bekanntmachung der BLE aufgefordert, Anträge auf Gewährung einer Förderung einzureichen.

Ein Antrag auf Gewährung einer Förderung kann ganzjährig unter Verwendung des bei der Bundesanstalt erhältlichen Antragsformulars gestellt werden.

Ein Antrag, der nach dem 30. April gestellt wird, wird nicht mehr für das laufende EU-Haushaltsjahr berücksichtigt.

Merkblätter und Anlagen

In den nachfolgenden Merkblättern, welche zum Herunterladen bereitstehen, werden Erläuterungen zu den geltenden Durchführungsbestimmungen für die Verfahren gegeben.

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Referat 512.

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