Nach Beschluss 2011/13/EU der Kommission vom 12. Januar 2011 müssen die Wirtschaftsbeteiligten den Mitgliedstaaten bestimmte Informationen zur Nachhaltigkeit jedweder Lieferung von Biokraftstoffen und flüssigen Biobrennstoffen übermitteln, sofern diese für den betreffenden Markt relevant werden können.
Dies geschieht für Ware, die auf den deutschen Markt kommt, elektronisch über die Web-Anwendung Nabisy. Jeder Produzent nachhaltigen Biokraft- bzw. Biobrennstoffs hinterlegt die Informationen der Nachhaltigkeit für Lieferungen in Nabisy. Für jede Weitergabe in der Handelskette wird in Nabisy der Nachhaltigkeits-Teilnachweis auf den neuen Besitzer der Ware übertragen.
Anlagenbetreiber müssen ihrem Netzbetreiber bzw. der Deutschen Emissionshandelstelle gegenüber nachweisen, dass der in ihrer Anlage (BHKW, Biogasanlage, emissionshandelspflichtige Anlagen, Luftfahrzeugbetreiber, etc.) verwendete Biokraftstoff/ Biobrennstoff den Nachhaltigkeitskriterien der EU entspricht.
Netzbetreiber bescheinigen mittels Nabisy, dass für die von den Anlagenbetreibern eingereichten Nachweise eine Vergütung gezahlt wurde, bzw. dass sie beim Emissionshandel entsprechend berücksichtigt wurden.