Liquiditätshilfen für Fischereiunternehmen im Rahmen der Umsetzung der Brexit-Anpassungsreserve (BAR) bewilligt
Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung (BMEL) förderte im Jahr 2021 besonders vom Brexit betroffene Fischereiunternehmen. Diesen sollte mit kurzfristigen Liquiditätshilfen ermöglicht werden, sich an die Folgen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (HKA) anzupassen. Ein Beitrag zum Erhalt dieses wichtigen maritimen Wirtschaftszweiges wurde damit geleistet.
Die Europäische Union hatte in 2021 eine Verordnung zur Einrichtung einer Brexit-Anpassungsreserve (BAR) erlassen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Austritts des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Europäischen Union (EU) abzufedern. Es wurden Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen und örtlichen Gemeinschaften, die von der Fischereitätigkeit in den Gewässern des VK abhängig sind, zugelassen.
Zur raschen Unterstützung von Fischereiunternehmen gewährte das BMEL im Rahmen der dafür zur Verfügung gestellten Ausgabemittel auf Antrag kurzfristige Überbrückungshilfen. Den betroffenen Fischereiunternehmen sollte mit finanziellen Mittel geholfen werden, die ersten und unmittelbaren Auswirkungen der ersten drei Monate nach dem Brexit zu überwinden und sie so in die Lage versetzen, sich neu zu organisieren und an die neue Situation anzupassen.
Die Durchführung und Abwicklung dieser Sondermaßnahme aus der BAR wurde vom BMEL an die BLE übertragen.
Acht Fischereibetrieben konnten bis zum Ende des Jahres 2021 Liquiditätshilfen in Höhe von insgesamt knapp 2,5 Millionen Euro gewährt werden..
Rechtliche Grundlagen
- Richtlinie zur Förderung von Liquiditätshilfen für Fischereiunternehmen im Rahmen der Umsetzung der Brexit-Anpassungsreserve (PDF, 301 KB, Nicht barrierefrei)
- Verordnung (EU) 2021/1755 des europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung der Reserve für die Anpassung an den Brexit (PDF, 17 MB, Nicht barrierefrei)