Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Vermarktungsnormen für Eier, Bruteier, Küken

In der Europäischen Union (EU) gelten für Hühnereier sowie Bruteier und Küken von Hausgeflügel (Hühner, Enten, Gänse, Truthühner und Perlhühner) Vermarktungsnormen und Kontrollvorschriften.

Anmeldung zur Qualitätskontrolle

Die Ein- und Ausfuhr von Eiern, Bruteiern und Küken ist über das Online Verfahren QUAKON bei der BLE anzumelden.

Eier

Eier müssen vor der Einfuhr in die EU bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) angemeldet werden. Wenn Eier ausgeführt werden, müssen sie nur angemeldet werden, wenn sie von den EU Vermarktungsnormen abweichen. Die Anmeldung für die Ausfuhr muss 3 Werktage vor dem Versenden erfolgen.

Bruteier und Küken

Bruteier und Küken sind immer vor der Ein- und Ausfuhr bei der BLE anzumelden.

Die Aufgabenverteilung bei der Qualitätskontrolle teilt sich wie folgt zwischen dem Bund und den Bundesländern auf:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und ErnährungBundesländer
  • bei der Einfuhr in die EU
  • bei der Ausfuhr aus der EU
  • auf der Erzeugerstufe (Packstation)
  • im Groß- und Einzelhandel
  • bei grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU
Kontrollstellen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (PDF, 104 KB, Nicht barrierefrei)Amtliche Kontroll- und Überwachungsstellen (Stand: 15.02.2022) (PDF, 310 KB, Nicht barrierefrei)

Rechtsgrundlagen

Die Vermarktungsnormen für Eier, Bruteier und Küken gelten für alle Mitgliedsstaaten der EU und sind entsprechend in Form von EU Verordnungen festgehalten. Alle Rechtsgrundlagen sind im unteren Abschnitt der Homepage unter dem Punkt "Rechtsgrundlagen" aufgeführt.

Eier

In der EU gelten Vermarktungsnormen und Kontrollvorschriften für Eier gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und der Verordnung (EU) Nr. 2023/2465 sowie der Verordnung (EU) Nr. 2023/2464 und der Verordnung (EU) Nr. 2023/2466.

Im Rahmen der Lissabonisierung wurden die EU-Verordnungen vor kurzem überarbeitet. Die zugehörigen nationalen Verordnungen werden derzeit noch überarbeitet.

Bruteier und Küken

In der EU gelten Vermarktungsnormen und Kontrollvorschriften gemäß Artikel 116 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007, der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 mit Durchführungsbestimmungen. Ergänzend dazu gilt die nationale Bruteier-Kennzeichnungsverordnung.