Förderung für den Bau und Umbau von Schweineställen
Investive Vorhaben
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit dem Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung landwirtschaftliche Betriebe in der Schweinehaltung, die ihre vorhandenen Ställe zu tierwohlgerechten Ställen umbauen oder die tierwohlgerechte Stallneubauten errichten. Dabei sind sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio zu erfüllen. Je nach Investitionshöhe sind Förderungen von bis zu 60 Prozent möglich. Im Folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Informationen für eine erfolgreiche Antragstellung zusammengefasst.
Eine wichtige Grundvoraussetzung für die investive Förderung ist, dass der Betrieb ein durch eine sachverständige Person erstelltes Vorhabenkonzept vorlegen kann, an dem sich die bauliche Umsetzung sowie der anschließende Betrieb der Einrichtung orientiert.
Dabei ist auch die Erstellung eines solchen Konzeptes vor Antragstellung grundsätzlich förderfähig. Darüber hinaus darf mit dem Vorhaben noch nicht gestartet worden sein. Alle weiteren Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie sowie unseren unten zusammengestellten Informationen zur Antragstellung.
Bis zu 60 Prozent Förderung sind möglich
Die Förderquote ist gestaffelt je nach Höhe des gesamten Investitionsvolumens:
- Bis zu einem Betrag von 500.000 Euro kann eine Zuwendung in Höhe von 60 Prozent gewährt werden,
- für weitere 1.500.000 Euro kann eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent gewährt werden, und
- für weitere 3.000.000 Euro kann eine Zuwendung in Höhe von 30 Prozent gewährt werden.
Unabhängig vom Investitionsvorhaben ist die Förderung pro Betrieb begrenzt auf ein förderfähiges Investitionsvolumen von maximal 5 Millionen Euro. Diese Obergrenze kann während der Laufzeit dieser Richtlinie höchstens einmal pro Betrieb ausgeschöpft werden. Zusätzlich können weitere staatliche Beihilfen bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank beantragt werden.
So können Sie einen Antrag stellen
Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern, haben wir im Folgenden verschiedene Materialien zur Verfügung gestellt. Bitte lesen Sie vor einer Antragstellung alle Informationen aufmerksam durch.
Antworten auf erste Fragen finden Sie in den FAQs. Die Checkliste hilft Ihnen bei der Zusammenstellung aller für eine Antragstellung benötigter Unterlagen, und das Merkblatt zur Antragstellung unterstützt Sie unmittelbar bei der Antragstellung über das Förderportal des Bundes Easy-Online.
Direktlink zur Antragsstellung über das Förderportal des Bundes: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=BUT&b=BUT_SCHWEIN&t=AZA
Zum Herunterladen
- Richtlinie "Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben" (PDF, 621 KB, Nicht barrierefrei)
- Merkblatt zur Antragstellung - Förderung investiver Vorhaben (PDF, 192 KB, Nicht barrierefrei)
- FAQs zu investiven Vorhaben (Stand: 26.06.2024) (PDF, 676 KB, Nicht barrierefrei)
- Vereinfachtes Investitionskonzept (PDF, 164 KB, Nicht barrierefrei)
- Ausgabenaufstellung für Antragsteller (xlsx, 13 KB, Nicht barrierefrei)
- Unterlagen zur Bonitätsprüfung (PDF, 349 KB, Nicht barrierefrei)
- Vordruck zur Erstellung eines Vorhabenkonzepts (docx, 152 KB, Nicht barrierefrei)
- Checkliste zum Antrag auf Förderung eines Investitionsvorhabens (PDF, 97 KB, Nicht barrierefrei)
- Belegliste (xlsx, 2 MB, Nicht barrierefrei)
- Benutzerleitfaden zur Definition von KMU (PDF, 2 MB, Nicht barrierefrei)
- Vereinfachte Erklärung zum Nachweis KMU (docx, 65 KB, Nicht barrierefrei)
- Anleitung easy-Online (PDF, 2 MB, Nicht barrierefrei)