Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Bundesprogramm Energieeffizienz

Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau unterstützt Unternehmen aus Landwirtschaft und Gartenbau dabei in sparsamere klimafreundliche Technologien zu investieren.

Mit diesem Bundesprogramm sollen die Ziele des Klimaschutzplans 2030 in Landwirtschaft und Gartenbau erreicht werden. Dieser beinhaltet, dass im Vergleich zum Jahr 2014 der CO2-Ausstoß um 16 Millionen Tonnen reduziert wird.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die auf klimafreundliche Technologien umzustellen, finanziell gefördert.

Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung – förderfähige Investitionen

Grundlage des Programms ist die Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau Teil A.
Die Richtlinie richtet sich an Kleinstunternehmen, Klein- und Mittelunternehmen (KMU), die eine Beihilfe für Ihre Investition beantragen möchten.

Weitere Informationen zu den förderfähigen Investitionen der Richtlinie finden Sie hier.

Sachverständige Personen

Sie sind bereits über Ihr Vorhaben nach Nr. 3.2 informiert und suchen eine sachverständige Person für eine Energieberatung?
Oder sind Sie selbst sachverständige Person und haben Interesse an einer Zulassung?

Weitere Informationen zu den sachverständigen Personen finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Die gültige Richtlinie und die entsprechenden Verordnungen der europäischen Kommission finden Sie hier

Häufig gestellte Fragen

Unsere häufig gestellten Fragen (FAQ) finden Sie hier

Leuchtturmprojekte

Bereits umgesetzte und geförderte Projekte finden Sie hier