Examen - und was dann?
Das Referendariat ist Voraussetzung für eine Einstellung als Beamtin/er des höheren Dienstes in der Landwirtschaftsverwaltung. Die mit dem Referendariat erworbenen Qualifikationen sind darüber hinaus auch für Tätigkeiten in anderen Bundesländern, bei der Bundesverwaltung oder der EU förderlich. Ebenso werden sie von vielen Arbeitgebern der Wirtschaft und der Verbände geschätzt
Aufgaben
Von den Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes in der Landwirtschaftsverwaltung werden umfassende fachliche, methodische und soziale Kompetenzen zur Erfüllung der vielfältigen Aufgabenstellungen gefordert. Diese sind vor allem:
- Aus- und Fortbildung landwirtschaftlicher Unternehmerinnen und Unternehmer,
- Beratung,
- Entwicklung von Konzeptionen,
- Durchführung und Überwachung von Verwaltungsverfahren,
- Mitarbeiterführung.
Deshalb werden in der Ausbildung neben der Vertiefung und Erweiterung der fachlichen Kompetenz im Bereich der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Ökotrophologie bzw. der Haushalts- und Ernährungswissenschaften fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten zur rechtlich einwandfreien Abwicklung von Verwaltungsverfahren, zum Unterrichten an Fachschulen und in der Erwachsenenbildung vermittelt.
Darüber hinaus werden aber auch vielfältige Schlüsselqualifikationen in verschiedenen Bereichen wie
- Kommunikation,
- Teamarbeit,
- Moderation,
- Gesprächsführung,
- Präsentation,
- Beratungsmethodik,
- Selbstmanagement sowie
- Arbeitorganisation
entwickelt.
Ziel der Ausbildung
Ziel der Ausbildung ist es, Hochschulabsolventen der Agrarwissenschaften, der Gartenbauwissenschaften und der Ökotrophologie bzw. der Haushalts- und Ernährungswissenschaften auf die spätere Tätigkeit in der Landwirtschaftsverwaltung vorzubereiten.
Dementsprechend hat die Ausbildung drei inhaltliche Schwerpunkte:
- Verwaltung,
- Bildung,
- Beratung.
Das Verständnis für die politischen, wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Zusammenhänge und für die Belange der Verwaltung wird in der Ausbildung besonders gefördert.
Nach der Großen Staatsprüfung endet die Ausbildung mit dem Titel Assessor / Assessorin.