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Korruptionsprävention im BfS

Kaum eine Straftat belastet die Allgemeinheit so umfassend wie Korruption. Sie schädigt den Wettbewerb, den Staat und letztendlich alle Steuerzahler. Jede Bestechung, jede Vorteilsnahme untergräbt das Vertrauen der Menschen in die öffentliche Verwaltung genauso wie in das Geschäftsgebaren der Wirtschaft.

Im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die Korruptionsprävention einen hohen Stellenwert. Die Korruptionspräventionsrichtlinie des Bundes vom 30. Juli 2004 wird konsequent umgesetzt. Die Beschäftigten werden regelmäßig über Korruptionsgefahren informiert und sensibilisiert.

Maßnahmen zur Korruptionsprävention im BfS

Zu den im BfS praktizierten Maßnahmen zur Korruptionsprävention gehören unter anderem:

  • Gefährdungsanalysen von besonders korruptionsgefährdeten Arbeitsplätzen (zum Beispiel im Einkauf),
  • regelmäßige Informations- und Schulungsveranstaltungen für die Beschäftigten,
  • Einsatz einer Antikorruptionsklausel in Leistungsverträgen,
  • Reaktionspläne für den Fall des Verdachts strafbarer Handlungen,
  • im Rahmen von Auftragsvergaben: Verpflichtung nicht beamteter Personen gemäß Verpflichtungsgesetz.

Ansprechperson für Korruptionsprävention im BfS

Frau Marianne Wunder
Telefon: 030 18333-1300
E-Mail: korruptionspraevention@bfs.de

Vertreter

Herr Markus Nitsch
Telefon: 030 18333-1949
E-Mail: korruptionspraevention@bfs.de

Frau Wunder sowie ihr Vertreter sind die Ansprechpersonen sowohl für die Beschäftigten des BfS als auch für alle Bürgerinnen und Bürger.

Stand: 18.10.2024

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