Nationales Naturerbe
Nationales Naturerbe - eine Initiative des Bundes
Das Nationale Naturerbe steht für die beispielhafte Initiative des Bundes, bundeseigene wertvolle Naturschutzflächen nicht zu privatisieren, sondern unentgeltlich an Länder, Naturschutzorganisationen oder Stiftungen zur dauerhaften naturschutzfachlichen Sicherung zu übergeben. Gemäß den Koalitionsvereinbarungen 2005, 2009, 2013 und 2018 handelt es sich bisher um insgesamt ca. 164.000 Hektar gesamtstaatlich repräsentativer Flächen. Hierzu zählen z.B. ehemals militärisch genutzte Gebiete, Flächen entlang der innerdeutschen Grenze („Grünes Band“), Treuhandflächen aus dem DDR-Volksvermögen und stillgelegte DDR-Braunkohletagebaue. Viele Gebiete haben sich über Jahrzehnte hinweg trotz ihrer in Teilen sehr intensiven Nutzung zu einzigartigen Naturräumen entwickelt – als Refugien für viele gefährdete oder seltene Tier- und Pflanzenarten.
Die Koalitionsparteien der 16. Legislaturperiode CDU/CSU und SPD hatten 2005 vereinbart, gesamtstaatlich repräsentative Naturschutzflächen des Bundes (inklusive Flächen des Grünen Bandes) in einer Größenordnung von bis zu 125.000 Hektar unentgeltlich an die Länder, die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) oder Naturschutzorganisationen zu übertragen.
In einer ersten Tranche wurden ca. 102.600 Hektar identifiziert. Die im Koalitionsvertrag 2009 zwischen CDU/CSU und FDP vereinbarte Sicherung wurde mit zusätzlichen ca. 22.700 Hektar wertvoller Naturflächen (zweite Tranche) umgesetzt. Weitere ca. 30.700 Hektar wurden gemäß Koalitionsvereinbarung 2013 zwischen CDU/CSU und SPD (dritte Tranche) und 8.000 ha gemäß Koalitionsvereinbarung 2018 zwischen CDU/CSU und SPD (vierte Tranche) gesichert.
Kategorien für die Auswahl der Flächen
Die Flächen des Nationalen Naturerbes wurden nach folgenden Kategorien ausgewählt:
- Das Grüne Band als größter terrestrischer Biotopverbund in Deutschland
- Nationalparke
- Die Fördergebiete der abgeschlossenen und laufenden Naturschutzgroßprojekte des Bundes
- Die Kernzonen der Biosphärenreservate bzw. die Naturschutz- und FFH-Gebiete in diesen Biosphärenreservaten
- Ehemalige militärische Übungsflächen mit einer Größe von mehr als 1.000 Hektar sowie Flächen zwischen 1.000 und 100 Hektar mit mehr als 20 % FFH-, SPA- oder NSG-Anteil
- Naturschutzgebiete, die größer als 50 Hektar sind.
- Natura-2000-Gebiete (SPA/FFH-Gebiete)
- Bergbaufolgelandschaften mit einer Größe von mehr als 100 Hektar
- Flächen des Biotopverbundes mit bundes- und landesweiter Bedeutung
- Flächen mit besonderer Bedeutung für den Artenschutz
Insbesondere militärische Übungsgelände sind wichtige Rückzugsgebiete für Arten mit großem Raum- und Ruheanspruch wie z. B. Seeadler oder Wolf, da es sich meist um großflächige, unzerschnittene und in weiten Teilen unberührte Lebensräume handelt. Die Areale wurden in der Regel nicht gedüngt und kaum anderweitig genutzt. Panzer, Granaten und periodische Flächenbrände haben offene Strukturen geschaffen und vielerorts Rohboden zurückgelassen - Standorte für Spezialisten nährstoffarmer, offener Lebensräume, die in der mitteleuropäischen Landschaft selten sind. Viele dieser Flächen werden nicht mehr militärisch genutzt. Schafe, Ziegen, Pferde oder Rinder halten heute mitunter solche Pionier-Lebensräume und Heiden offen. Andere Bereiche bleiben dagegen unberührt und entwickeln eine natürliche Eigendynamik.
Naturschutzfachliche Zielstellungen
Naturschutzfachliche Zielstellungen für die Übertragungsflächen des Nationalen Naturerbes sind insbesondere
- die Erhaltung und Entwicklung von Naturwäldern,
- die Erhaltung und Entwicklung sowie die Pflege und Nutzung wertvoller, geschützter oder gefährdeter Offenlandökosysteme,
- die Erhaltung und Entwicklung naturnaher Ufer-, Auen- und Gewässerbereiche (einschließlich Küstenüberflutungsräume) sowie von Mooren.
Dabei werden in Waldbereichen der Übertragungsflächen bisherige ökonomisch orientierte Nutzungskonzepte nicht fortgeführt. Höchste Priorität bei der zukünftigen Entwicklung der Waldbereiche im Nationalen Naturerbe hat die Naturwaldentwicklung (Prozessschutzflächen / Naturentwicklungsgebiete, in denen keine forstlichen Maßnahmen mehr stattfinden): bereits naturnahe Waldbereiche werden ohne weitere forstliche Maßnahmen unmittelbar dem Prozessschutz überlassen. In den übrigen Wäldern können kurz- bis mittelfristig noch Waldentwicklungsmaßnahmen durchgeführt werden, bevor sie der natürlichen Entwicklung überlassen werden. Maßnahmen in Waldbeständen, die durch bestimmte Nutzungen erhalten werden müssen (z. B. Niederwälder, Mittelwälder, Hutewälder) bleiben davon ebenso ausgenommen wie Verkehrssicherungsmaßnahmen. Für die naturschutzfachliche Entwicklung der Wälder auf Naturerbeflächen wurden von einigen Flächenempfängern bereits konkrete Konzepte erarbeitet (siehe z.B. Grundsätze der DBU Naturerbe GmbH). Das Waldentwicklungskonzept für die Naturerbeflächen des Bundes (Naturerbe Bund) wurde von Bundesforst und Bundesamt für Naturschutz erstellt.
Aufgrund der zuvor genannten Zielstellungen für die Flächen des Nationalen Naturerbes ist die Durchführung von Veranstaltungen, die nicht im Zusammenhang mit der Öffentlichkeitsarbeit zu den Naturerbeflächen stehen, auf Naturerbeflächen mit den Grundsätzen des Nationalen Naturerbes nicht vereinbar.
Für die weitere Entwicklung der Naturerbeflächen sind vor allem die neuen Eigentümer verantwortlich: Sie legen in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium und dem BfN Pflege- und Nutzungsstrategien sowie die konkrete Naturwaldentwicklung fest. Unter angemessener Berücksichtigung ökonomisch und sozial tragfähiger Rahmenbedingungen werden nunmehr Pflege- und Entwicklungspläne bzw. Leitbilder entwickelt.
Stand der Übertragung
Die aktuelle Naturerbekulisse umfasst derzeit insgesamt ca. 164.000 Hektar (Stand: 2024). Flächenabgebende Bundeseinrichtungen sind die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) sowie die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).
Bundeseinrichtung | Fläche [Hektar] |
---|---|
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) | ca. 119.200 |
Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) | ca. 35.900 |
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) | ca. 2.600 |
Grünes Band | ca. 6.300 |
Summe: | ca. 164.000 |
Der Schwerpunkt der Übertragungen liegt mit mehr als 80 Prozent der Naturerbeflächen in den östlichen Bundesländern, bedingt durch die dortige Lage der BVVG- und LMBV-Flächen sowie der zahlreichen großflächigen ehemaligen Militärgebiete.
Die ersten drei Tranchen sind bereits umgesetzt (156.000 Hektar). Mit insgesamt ca. 69.000 Hektar ist die gemeinnützige Tochter der DBU, die DBU Naturerbe GmbH, der größte Flächenempfänger. Die Länder (inkl. Landesinstitutionen / Kommunen / Landkreise) betreuen insgesamt ca. 28.500 Hektar, die Verbände und Stiftungen ca. 24.300 Hektar. Die Flächen, die nicht von Ländern, DBU oder Naturschutzorganisationen übernommen wurden, verbleiben als "Naturerbe Bund" bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und werden dort im Auftrag des Bundesumweltministeriums auf der Grundlage naturschutzfachlicher Vorgaben des Bundesamtes für Naturschutz nach definierten Zielstellungen entwickelt und betreut (insgesamt ca. 34.200 Hektar). Die Übertragung der 4. Tranche NNE (8.000 Hektar) wird derzeit vorbereitet.