Monitoring Großraubtiere
Eurasischer Luchs
Der Eurasische Luchs (Lynx lynx) ist in Deutschland streng geschützt. Nachdem er lange Zeit aus seinem heimischen Lebensraum verschwunden war, gibt es heute drei voneinander isolierte Vorkommen in der Harzregion, in Ostbayern und in Rheinland-Pfalz. Heutige Luchsvorkommen gehen auf Wiederansiedlungsprojekte in den vergangenen Jahrzehnten und auf aus Nachbarländern zugewanderte Tiere zurück. Die häufigsten nachgewiesenen Todesursachen sind Verkehrsunfälle, Krankheiten und illegale Tötungen. In vielen weiteren Fällen blieb die Todesursache von tot aufgefunden Luchsen unbekannt. Im Nahrungsspektrum der Luchse machen Rehe den größten Anteil aus, Nutztiere bilden nur einen sehr geringen Anteil.
Wolf
Wie auch der Luchs ist der Wolf (Canis lupus) streng geschützt. Das Wolfsvorkommen konzentriert sich auf das Gebiet von Sachsen in nordwestlicher Richtung über Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern nach Niedersachsen. Weitere Wolfsterritorien wurden in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen nachgewiesen. Die meisten Rudel leben in Brandenburg. Nach Verkehrsunfällen ist die illegale Tötung die zweithäufigste Todesursache. Ausführliche Informationen zur Population, zu Rudelterritorien sowie zur Gesamtentwicklung seit dem Jahr 2000, zu Totfunden und Todesursachen bietet die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW).
Bedeutung und Umsetzung des Monitorings von Großraubtieren
Monitoring nimmt im Naturschutz eine wichtige Rolle ein, um Erhaltungsmaßnahmen optimal zu koordinieren und das langfristige Erreichen und Beibehalten von Erhaltungszielen zu prüfen. Die Mitgliedstaaten der EU stehen nach der FFH-Richtlinie Art. 11 in der Verpflichtung, den Erhaltungszustand streng geschützter Arten zu überwachen, zu denen neben vielen weiteren Arten auch Wolf, Luchs und Braunbär zählen. Informationen zu Vorkommen und Populationsgrößen sind von großer Bedeutung, damit Managementmaßnahmen möglichst effektiv angewendet werden können. Eine wichtige Rolle des Monitorings ist zudem, dass Bürger*innen sich über aktuelle Vorkommen informieren können.
In Deutschland liegt die Zuständigkeit für das Monitoring bei den Bundesländern und wird aus diesem Grund auf Länderebene umgesetzt. Das BfN unterstützt die Länder, in deren Verantwortung das Wolfs- und Luchsmonitoring und -management liegt, durch wissenschaftliche Handreichungen. Diese befassen sich unter anderem mit einheitlichen Methoden der Erfassung und Bewertung von Vorkommen.
Damit eine bundesweite Vergleichbarkeit der Monitoringdaten gewährleistet ist, hat das BfN 2009 erstmals länderübergreifend abgestimmte Standards für das Monitoring von Großraubtieren im Rahmen eines Projekts erarbeitet und diese 2015 weiterentwickelt (BfN-Skript 413). Die Entwicklung dieser Standards erfolgte auch im Austausch mit europäischen Expertinnen und Experten für Großraubtiere. Darin festgehalten sind insbesondere einheitliche Standards, welche Parameter erhoben werden sollen und wie die Auswertung und Interpretation der erhobenen Daten erfolgen soll.
Es werden zunächst alle Anhaltspunkte dokumentiert, die auf eine Anwesenheit von Großraubtieren hindeuten. Dazu gehören unter anderem Fotos aus Zufallsbegegnungen oder Fotofallen, genetisches Material für Analysen, Spuren oder auch Sichtungen. Basierend auf den international anerkannten SCALP-Kriterien werden die Hinweise anhand ihrer Überprüfbarkeit fachlich eingeordnet.
Das jährliche Monitoring läuft jeweils vom 1. Mai bis 30. April des darauffolgenden Jahres und umfasst einen Fortpflanzungszyklus, von der Geburt der Jungtiere bis zu deren erstem Lebensjahr. Die Bundesländer erheben in diesem Zeitabschnitt die Daten nach einheitlichen Standards, sodass eine Vergleichbarkeit gewährleistet ist. Im Anschluss werden die von den Bundesländern erhobenen Daten validiert und abgeglichen. Das BfN und die DBBW führen sie anschließend bundesweit zusammen. Die Ergebnisse werden anschließend auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (Verbreitungskarten). Auf der Webseite der DBBW finden sich die Ansprechpersonen der Bundesländer, die für das Monitoring von Großraubtieren zuständig sind .
Die FFH-Richtlinie erfordert alle sechs Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand von Wolf, Luchs und Bär an die EU-Kommission. Der letzte Bericht wurde 2019 erstellt.