Pläne und Projekte im Meer
In den letzten Jahren haben wirtschaftliche Aktivitäten, wie Offshore-Windparks mit ihren Netzanbindungen, Seekabel und Pipelines sowie die Gewinnung von Bodenschätzen in der Nord- und Ostsee stetig zugenommen. Bei Zulassung solcher Vorhaben sind der Gebiets- und Artenschutz, der gesetzliche Biotopschutz sowie die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zu beachten.
Das BfN als zuständige Naturschutzbehörde prüft daher die von der Zulassungsbehörde übermittelten Unterlagen im Hinblick auf naturschutzfachliche und -rechtliche Fragen und nimmt dazu Stellung.