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Bundesamt für Naturschutz

Europa

Die vorliegende Textsammlung Naturschutzrecht des Bundesamtes für Naturschutz bietet externe Verweise zu wichtigen europäischen Richtlinien und Verordnungen. Die Europäische Union gründet auf Recht (Primärrecht) und sie erzeugt Recht (Sekundärrecht). Das Primärrecht umfasst insbesondere die Gründungsverträge und die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Beim Sekundärrecht handelt es sich um das von den Unionsorganen geschaffene Recht, insbesondere Verordnungen und Richtlinien. Verordnungen sind in allen ihren Teilen verbindlich und gelten daher als Gesetze unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Richtlinien dagegen sind nur hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, weshalb sie von den Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht umgesetzt werden müssen. Diese Rechtsakte tragen maßgeblich zur Fortentwicklung des Naturschutzrechts bei.
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AKTIVITÄTEN DES BFN

Das BfN nimmt nach seinem Errichtungsgesetzes verschieden Aufgaben auf den Gebieten des Naturschutzes und der Landschaftspflege wahr. Es erledigt Verwaltungsaufgaben, die ihm durch und auf Grund von Bundesgesetzen zugewiesen werden, unterstützt das Bundesumweltministerium und betreibt hierzu wissenschaftliche Forschung.

Zu den Verwaltungsaufgaben zählt der Vollzug des europäischen und nationalen Naturschutzrechts, insbesondere des Bundesnaturschutzgesetzes und anderer Gesetze und Verordnungen im Bereich des Meeresnaturschutzes in der ausschließlichen Wirtschaftszone und auf hoher See, bei Ein- und Ausfuhr von Arten sowie beim Zugang zu genetischen Ressourcen. Das BfN wirkt zudem mit beim Vollzug des Gentechnikrechts und Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sowie im Kontext weiterer naturschutzrelevanter Fachgesetze, insbesondere bei räumlichen Planungen und Zulassungsverfahren anderer Bundes- und Landesbehörden.

Das BfN erarbeitet zudem Konzepte für Gesetzesvorlagen sowie Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes im Bereich des Naturschutzrechts sowie sonstigen naturschutzrelevanten Umwelt- und Planungsrechts und wirkt bei europäischen und internationalen Rechtssetzungsvorhaben mit. Die fachlichen und wissenschaftlichen Unterstützungsaufgaben des BfN erstrecken sich auch auf Rechtsbereiche, in denen das Bundesumweltministerium innerhalb der Bundesregierung nicht federführend ist.

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