Rote Listen Tiere, Pflanzen und Pilze
Bedeutung der Roten Listen
Rote Listen...
- dienen der Information der Öffentlichkeit über die Gefährdungssituation der Arten
- stellen eine bundesweite Arteninventur dar
- sind als ständig verfügbares Gutachten Argumentationshilfe für raum- und umweltrelevante Planungen und Eingriffsregelungen
- zeigen Handlungsbedarf im Naturschutz auf
- dienen der Fortentwicklung von Regelwerken zum Artenschutz und der Prioritätensetzung im Artenschutz
- sind Grundlage für Schutzgebietsausweisungen
- dienen der Überprüfung des Erfüllungsgrades der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt über den Indikator „Gefährdete Arten“
- erhöhen den politischen Stellenwert des Naturschutzes
- zeigen weiteren Forschungsbedarf auf
Erstellung und Veröffentlichung der Roten Listen
Die Roten Listen der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands werden vom Bundesamt für Naturschutz in der Schriftenreihe „Naturschutz und Biologische Vielfalt“ herausgegeben und fortlaufend etwa alle zehn Jahre aktualisiert. Die Datenerhebung, Gefährdungsanalyse und Erstellung der Roten Listen erfolgt meist durch externe und ehrenamtlich tätige Expert*innen. Sie werden dabei seit Dezember 2018 vom Rote-Liste-Zentrum koordinativ und fachlich unterstützt.
Methodik der Roten Listen der Tiere, Pflanzen und Pilze
Die methodische Grundlage für die Erstellung der Roten Listen wurde für den Zyklus ab 2009 vom BfN in Abstimmung mit den Autor*innen der Roten Listen entwickelt und in NaBiV 70/1 veröffentlicht. Für den Zyklus ab 2020 sind zudem die Erweiterungen der Methodik gemäß Rote-Liste-Autorentagung 2016 (Bonn, 18./19.11.2016) und der Überarbeitung 2021 (redaktionelle Änderungen, 23.02.2021) verbindlich. Eine zusammenfassende Darstellung der aktuellen Methodik der Gefährdungsanalyse ist in Vorbereitung und soll in der laufenden Reihe veröffentlicht werden.
Rote Listen der Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Zyklus 2020 ff.
Seit Oktober 2020 werden die bundesweiten Roten Listen des neuen Zyklus veröffentlicht. Sie ersetzen die Roten Listen der Reihe ab 2009. Die Roten Listen 2020 ff. erscheinen sukzessive als Einzelbände von Organismengruppen und werden vom Bundesamt für Naturschutz in der Schriftenreihe „Naturschutz und Biologische Vielfalt“ herausgegeben (s. Weiterführende Informationen), zusätzlich sind sie als Download verfügbar. Die Erstellung der bundesweiten Roten Listen des Zyklus ab 2020 wird im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz durch das Rote-Liste-Zentrum koordiniert.
Rote Listen gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands, Zyklus 2009 ff.
Die Roten Listen 2009 ff. wurden als Sammelbände vom Bundesamt für Naturschutz in der Schriftenreihe „Naturschutz und Biologische Vielfalt“ herausgegeben. Eine übergreifende Auswertung aller seit 2009 erschienenen Roten Listen folgt zu einem späteren Zeitpunkt als letzter Teil (70/9) des Rote-Liste-Zyklus.