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Bundesamt für Naturschutz

Monitoring / Bewertungsschemata

Für das Monitoring der Lebensraumtypen und Arten sind Bewertungsschemata notwendig. In diesen werden die notwendigen Parameter und Schwellenwerte für das bundesweite Monitoring nach Art. 11 FFH-Richtlinie einheitlich festgelegt.

Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustands (Monitoring) der Lebensraumtypen und Arten der Anhänge der Richtlinie. Als Grundlage für das Monitoring wurde von Bund und Ländern ein gemeinsames Konzept erarbeitet (BfN-Schriften 278, 2010). Dieses beruht auf Stichproben von mindestens 63 Probeflächen für jedes Schutzgut pro biogeografischer Region und wird bisher in der atlantischen und der kontinentalen Region Deutschlands für alle Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie mit Ausnahme der Anhang-V-Arten durchgeführt. Durch zwischen Bund und Ländern abgestimmte Bewertungsschemata für die einzelnen Schutzgüter werden die Kriterien und Maßstäbe für die Erfassung der Daten und die Bewertung der Ergebnisse der einzelnen Probeflächen festgelegt.

weiterführender Inhalt

BfN Schriften 480 - Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring. Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie

Bundesamt für Naturschutz und Bund-Länder-Arbeitskreis FFH-Monitoring und Berichtspflicht
BfN-Schriften
2017
Der BfN-Schriftenband 480: (Stand 2017) enthält die zweite Überarbeitung der Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von... mehr lesen
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