Monitoring / Bewertungsschemata
Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustands (Monitoring) der Lebensraumtypen und Arten der Anhänge der Richtlinie. Als Grundlage für das Monitoring wurde von Bund und Ländern ein gemeinsames Konzept erarbeitet (BfN-Schriften 278, 2010). Dieses beruht auf Stichproben von mindestens 63 Probeflächen für jedes Schutzgut pro biogeografischer Region und wird bisher in der atlantischen und der kontinentalen Region Deutschlands für alle Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie mit Ausnahme der Anhang-V-Arten durchgeführt. Durch zwischen Bund und Ländern abgestimmte Bewertungsschemata für die einzelnen Schutzgüter werden die Kriterien und Maßstäbe für die Erfassung der Daten und die Bewertung der Ergebnisse der einzelnen Probeflächen festgelegt.