Internationales
Berliner Erklärung
In der "Berliner Erklärung" der Ministerkonferenz zur biologischen Vielfalt und nachhaltigen Tourismus 1997 wurde gefordert, Regeln und Richtlinien zu definieren, welche die Interessen der Naturerhaltung und des Tourismus miteinander in Einklang bringen, zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung führen und dadurch zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und die den Zielen der Agenda 21 beitragen.
Nachhaltige Tourismusentwicklung
Von den Beschlüssen gingen entscheidende Impulse für den politischen, internationalen Prozess zur Erarbeitung von Richtlinien für eine umwelt- und sozialverträgliche, "nachhaltige" Tourismusentwicklung aus. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen und das Umweltprogramm (UNEP) haben ihre Kommission für nachhaltige Entwicklung (CSD) und ihr Sekretariat der Konvention über biologische Vielfalt mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe und Fortführung des Prozesses beauftragt.
Vertragsstaatenkonferenz zum nachhaltigen Tourismus
Die CSD verabschiedete 1999 ein Arbeitsprogramm zum nachhaltigen Tourismus und lud die CBD zur Mitarbeit ein. Auf der 5. Vertragsstaatenkonferenz der CBD im Mai 2000 in Nairobi nahmen die Vertragsstaaten diese Einladung an und leiteten somit die Erarbeitung der Richtlinien über die biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung ein.
Nach mehrjährigem Konsultationsprozess wurde der mit maßgeblicher deutscher Unterstützung erarbeitete Entwurf im Februar 2004 von der 7. Vertragsstaatenkonferenz in Kuala Lumpur angenommen. BfN und BMUV förderte den Verhandlungsprozess dieser Richtlinien für Biodiversität und Tourismus insbesondere durch Workshops und die Erprobung der Richtlinien in Modellgebieten.