Gefährdung
Rote Liste Biotope
Die Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen wird seit 1994 in einem ca. 10-jährigen Intervall vom Bundesamt für Naturschutz herausgegeben. Sie unterscheidet sich von denen der Arten durch eine noch stärkere Ausrichtung auf die räumliche Planung bzw.die Praxis des Biotopschutzes. Entsprechend erweitert ist das Anwendungsfeld. Im Jahre 2017 wurde die dritte Fassung der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen vorgelegt (Finck et al. 2017).
Rote Liste der Biotoptypen und Naturschutzpraxis
Neben dem Grad der Natürlichkeit von Lebensräumen spielt die Gefährdungssituation und Seltenheit eine wichtige Rolle bei naturschutzfachlichen Bewertungen. Verzeichnisse gefährdeter Biotoptypen stellen eine parallel einzusetzende Ergänzung zu den Roten Listen der Arten dar, deren besonderer Vorteil in dem vollständigen Raumbezug liegt. Die Roten Listen gefährdeter Biotope sind dabei entsprechend als ein flächendeckend nutzbares Bewertungsinstrument einsetzbar. Die Gefährdungseinstufungen deuten zudem auf aktuelle Handlungserfordernisse hin und können ggf. Prioritätensetzungen unterstützen. Die Rote Liste gefährdeter Biotoptypen Deutschlands verzeichnet alle Biotoptypen, also auch die ungefährdeten. In einem speziellen Teil findet sich zudem eine Reihe weiterer planungsrelevanter Informationen. Hierzu gehören Definitionen mit den wesentlichen standörtlichen und strukturellen Merkmalen. Zusammen mit den ebenfalls verzeichneten zugehörigen Pflanzengesellschaften und den in der dritten Fassung neu hinzu gekommenen „diagnostisch wichtigen Arten“ wird dadurch eine klare Ansprache im Gelände ermöglicht. Diese Informationen werden durch die Angabe der Zugehörigkeit zu den besonders geschützten Biotopen gemäß § 30 BNatSchG und bzw. entsprechenden gesetzlichen Regelungen der Bundesländer ergänzt. Weiterhin wurden die Bezüge zwischen den Biotoptypen und der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, den Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse gem. FFH –Richtlinie sowie der EUNIS-Habitatklassifizierung der Europäischen Umweltagentur aktualisiert. Schließlich finden sich Angaben zur Regenerationsfähigkeit von Biotoptypen und erstmals auch Angaben zur Empfindlichkeit der einzelnen Biotoptypen gegenüber Nährstoffeinträgen, die wertvolle Hinweise für die Beurteilung der Nachhaltigkeit bzw. Ausgleichbarkeit geplanter Eingriffe in Natur und Landschaft geben können. Durch diese Bündelung von Informationen bietet sich die Rote Liste Biotoptypen als ein breit angelegtes Referenzwerk für räumliche Planungen an.
In der aktuellen Fassung der Roten Liste werden 863 Biotoptypen (ohne "technische Biotoptypen") unterschieden (2006: 690, 1994: 490).
Der Rote Liste-Status (RLD) stellt die zentrale Aussage der 3. Fassung der Roten Liste von 2017 dar. Er kombiniert für alle Biotoptypen die „nationale Langfrist-Gefährdung“ (nG), die „aktuelle Entwicklungstendenz“ (TE) und die „Seltenheit“ (SE) zu einem Wert, dem Rote Liste-Status (RLD), der das Verlustrisiko jedes Biotoptyps beschreibt. Da dieser Wert erstmalig hergeleitet wird, sind hierzu keine direkten Vergleiche mit früheren Fassungen der Roten Liste (RIECKEN et al. 1994, 2006) möglich. Diese können nur für die „nationale Langfrist-Gefährdung“ (nG) und die „aktuelle Entwicklungstendenz“ (TE) jeweils separat erfolgen.
Fast zwei Drittel (65,1 %) aller Biotoptypen weisen ein (unterschiedlich hohes) Verlustrisiko (Summe: 0, 1!, 1, 1–2 ,2, 2–3, 3, 3–V) auf oder sind sogar bereits „vollständig vernichtet“. Neben den 13 (ausschließlich marinen) Biotoptypen, die „vollständig vernichtet“ worden sind, fallen die relativ hohen Anteile der höchsten Einstufungen mit zusammen 21,4 % auf (Kat. 1!: 6,0 %, Kat. 1: 2,4 %, Kat. 1–2: 13,0 %). Bei all diesen Biotoptypen besteht dringender Handlungsbedarf. Daneben weist etwa ein Viertel aller Biotoptypen (24,7 %) derzeit kein Verlustrisiko auf (Kat *); 5,8 % wurden nicht eingestuft, da sie aus naturschutzfachlicher Sicht „unerwünscht“ sind und meist das Ergebnis massiver Eingriffe oder intensiver bis sehr intensiver Nutzungen darstellen. Die „technischen“ Biotoptypen (51.–54.) blieben bei dieser Auswertung unberücksichtigt.
Die „nationale Langfrist-Gefährdung“ (nG), als Beurteilung der langfristigen Entwicklung der Biotoptypen ist vergleichbar mit der Rote Liste-Einstufung für Deutschland (RLD) von 2006 und 1994. Entsprechend wird die nachfolgende Bilanzierung der Gefährdungssituation auf Grundlage dieser Werte vorgenommen. In allen Fällen werden die Biotoptypenanzahlen herangezogen. Eine Berücksichtigung von Bestandsflächen bzw. Flächenanteilen erfolgt nicht.
64,9 % der unterschiedenen Biotoptypen (ohne „technische“ Biotoptypen) müssen 2017 als mindestens „gefährdet“ oder bereits als „vollständig vernichtet“ gelten (Kategorien 3 bis 0); 3,5 % befinden sich auf der „Vorwarnliste“. Besonders auffällig ist, dass nunmehr 13 Biotoptypen (2006: 1) als „vollständig vernichtet“ anzusehen sind. Betroffen sind ausnahmslos Biotoptypen der Meere und hier insbesondere die, die einst von der Europäischen Auster (Ostrea edulis) oder von Sandkorallen (Sabellaria spec.) geprägt waren. Die „Sandkorallen“ sind keine Korallen im taxonomischen Sinne, sondern Röhren bauende Würmer (Polychaeten) der Gattung Sabellaria.
Im Binnenland oder an der Küste wird aktuell kein „vollständig vernichteter“ Biotoptyp verzeichnet. Der noch 2006 mit Kategorie 0 eingestufte Typ „naturnaher autochthoner Fichten-Tannenwald der planaren und collinen Stufe“ (44.03.06.01) ist aus der Biotoptypenklassifizierung entfallen, da die damals getroffene Unterscheidung zwischen naturnahen und degradierten Fichten-Tannenwäldern der planaren und collinen Stufe revidiert werden musste.
Im Vergleich zur Gefährdungseinstufung 2006 ist der größte Unterschied zwischen den Anteilen der langfristig gefährdeten Biotoptypen bei den Meeren festzustellen. Hier hat sich jedoch durch die Neubearbeitung die Zahl der zu bewertenden Biotoptypen deutlich erhöht. Diese Aufspaltungen haben aktuell zu einer deutlich höheren Zahl ungefährdeter Meeresbiotoptypen geführt, ohne dass es faktisch zu einer Änderung der Gefährdungssituation gekommen ist. Ihre Anzahl hat sich von 17 auf 136 um das 7-fache erhöht. Die gefährdeten Meeresbiotope haben jedoch im Vergleich zur Fassung 2006 „nur“ um 58 % (90:142) zugenommen. Auch findet sich in der aktuellen Liste ein Anteil von 8,3 % der Biotoptypen, bei denen eine Einstufung nicht sinnvoll ist. Insgesamt hat sich das Gewicht der Meeresbiotoptypen deutlich erhöht (2006: 14,0 % aller Biotoptypen; 2017: 29,6 %). Dies bildet sich auch beim Vergleich des Anteils der langfristig gefährdeten Biotoptypen insgesamt ab. Dieser sank von 72,5 % auf 64,9 %.
In allen anderen Hauptgruppen hat sich der Anteil der langfristig gefährdeten Biotoptypen nur geringfügig gegenüber 2006 verändert. Bei den Küstenbiotopen ist er mit 87,9 % konstant geblieben. Bei den Wäldern/Gehölzen ergibt sich eine etwas verbesserte Situation während bei den offenen terrestrischen Biotoptypen und bei den Biotoptypen der Alpen eine Verschlechterung zu beobachten ist. Bei diesen Biotoptypengruppen hat der der Anteil langfristig gefährdeter Biotoptypen noch einmal um zwei (offene terrestrische Biotoptypen) bzw. sogar 4,8 Prozentpunkte (Biotoptypen der Alpen) zugenommen. Offenbar bilden sich die negativen Entwicklungen im Grünland und die zunehmende touristische Nutzung (Alpen) sowie die Folgen des Klimawandels bereits bei der Langfristbetrachtung ab.
Die aktuelle Bestandsentwicklung (Kriterium TE; Entwicklung etwa der letzten 10 Jahre und einer Prognose für die nähere Zukunft) von Biotopen kann eine andere sein als die historische, die mit der nationalen Langfrist-Gefährdung ermittelt wird (nG; basierend auf der Analyse der Entwicklung über die letzten 50 bis 150 Jahre) Dabei ist zu berücksichtigen, dass die tatsächliche künftige Entwicklung bei sich oft kurzfristig verändernden Rahmenbedingungen (z. B. Novellierungen der EU-Agrarförderung) oder aber auf Grund langfristig wirksamer Entwicklungen (z. B. Klimawandel) durchaus negativer verlaufen kann, als hier dargestellt. Umgekehrt ist es auch möglich, dass in bestimmten Bereichen Naturschutzbemühungen und -regelungen (FFH-Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie) zu einer günstigeren Entwicklung führen, als derzeit angenommen wird.
Die Auswertung der aktuellen Einstufung zeigt, dass insgesamt mehr als die Hälfte aller gefährdeten Biotoptypen (52,51 %; ohne „technische“ Biotoptypen) in ihrem derzeitigen Stand als stabil gelten können. 40,90 % weisen aktuell noch eine negative Tendenz auf. Nur für wenige der gefährdeten Biotoptypen (2,95 %) ist eine klar positive Entwicklung festzustellen.
Besonders kritisch ist die Situation bei den offenen terrestrischen Biotoptypen. Hier hat der bereits 2006 sehr hohe Anteil von Biotoptypen mit negativer Entwicklungstendenz noch einmal deutlich zugenommen (2006: 67,6 %; 2016: 80,1 %). Nur ein einziger Biotoptyp zeigt aktuell eine zunehmende Tendenz (0,7 %), gegenüber 8,6 % in 2006. Der Anteil stabiler Biotoptypen ist in etwa gleich geblieben.
Diese Entwicklung kann nur als alarmierend bezeichnet werden und korreliert mit dem allgemein zu beobachteten drastischen Verlust von Grünlandbiotopen auf Grund von Intensivierung auf der einen Seite bzw. Nutzungsaufgabe mit anschließender Verbrachung und Wiederbewaldung auf der anderen Seite (vgl. Grünlandreport 2014). Darüber hinaus werden vor allem die extensiveren, oft durch eine geringe Trophie ausgezeichneten Offenlandbiotope durch die anhaltende Belastung durch Nährstoffimmissionen aus der Luft (vor allem Stickstoff) in starkem Maße beeinträchtigt. Aber auch ursprünglich ungefährdete, intensivere Grünlandbiotoptypen müssen heute als gefährdet gelten und zeigen diese negative Entwicklung. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Die Gefährdung eines Biotoptyps ist u.a. auch von der Wiederherstellbarkeit bzw. Nichtwiederherstellbarkeit, seiner Eigenart bzw. seiner "Regenerationsfähigkeit" und "Belastbarkeit" abhängig. Unter "Regenerationsfähigkeit" wird in diesem Zusammenhang sowohl das biotopeigene Potenzial zur selbständigen Regeneration nach Beendigung negativer Beeinträchtigungen als auch die Möglichkeit einer Wiederentwicklung ("Regenerierbarkeit") durch gestaltendes Eingreifen des Menschen (Biotopsanierung, -renaturierung, -neuschaffung usw.) verstanden.
Die "Regenerationsfähigkeit" ist in der Regel von der benötigten Entwicklungszeit (oder gar der notwendigen historischen Kontinuität) und der Möglichkeit abhängig, geeignete abiotische Standort- und Rahmenbedingungen neu zu schaffen. Unter dem Begriff "Standortbedingungen" werden zunächst die klassischen Parameter wie Feuchte, Nährstoffgehalt usw. verstanden. Er umfaßt aber auch die konkrete "kulturhistorische Gesamtsituation", die für die Entstehung bestimmter Biotoptypen verantwortlich war. Weiterhin wird die Regenerationsfähigkeit auch von einem Komplex gesamtlandschaftlicher Zusammenhänge beeinflusst. Hierzu zählt beispielsweise die Erreichbarkeit der hierfür vorgesehenen Flächen für typische Arten im Rahmen von Wiederbesiedlungsprozessen.
Von der Gesamtzahl aller bewerteten Biotope (ohne „technische“ Biotoptypen) müssen 6,7 % als nicht regenerierbar und 9,3 % als kaum regenerierbar eingestuft werden. Weitere 24,6 % müssen als schwer regenerierbar betrachtet werden.
Insgesamt müssen (inklusive der Spannen-Bewertungen B–S und B–K) knapp die Hälfte aller bewerteten Biotoptypen als in planbaren Zeiträumen (bis 15 Jahre) nicht wieder herstellbar bzw. regenerierbar angesehen werden. Bei all diesen Typen ist davon auszugehen, dass Bestandseinbußen zumindest innerhalb planbarer bzw. überschaubarer Zeiträume weder im Rahmen natürlicher Entwicklungsprozesse noch durch gezielte Maßnahmen des Naturschutzes kompensiert werden können.
Nach derzeitigem Kenntnisstand sind nur 29,7 % der gefährdeten Biotoptypen in überschaubaren Zeiträumen (bis ca. 15 Jahre) bedingt regenerierbar (Kat B).
Diese Informationen sind vor allem im Zusammenhang mit der Beurteilung der Ausgleichbarkeit von Eingriffen bedeutsam.
Kriterien und Kategorien der 3. Fassung der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen Deutschlands (2017)
Das überarbeitete Kriteriensystem zur 3. Fassung der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands orientierte sich an folgenden Maßgaben:
Die neuen Kriterien und Kategorien sollen sich einerseits stark an die bisherigen anlehnen und somit auch Vergleiche zu den vorherigen Roten Listen (RIECKEN et al. 1994 und 2006) ermöglichen, sowie andererseits möglichst viele Aspekte aus der Konzeption der IUCN zu einer Roten Liste gefährdeter Ökosysteme (KEITH et al. 2013) und den Ansätzen, wie sie aktuell für die Roten Listen der Arten (LUDWIG et al. 2009) Verwendung finden, aufgreifen.
Zur Ermittlung der „nationale Langfrist-Gefährdung“ (nG) wird zunächst für jeden Biotoptyp der Flächenverlust (FL) als Maß der direkten Vernichtung basierend auf der Analyse der Entwicklung über die letzten 50 - 150 Jahre und zusätzlich der Qualitätsverlust (QU) als Maß einer allmählichen Degradierung für den gleichen Bezugszeitraum beurteilt. Beide Kriterien werden dann für jede der acht unterschiedenen Großregionen zu einer regionalen Gefährdung (rG) aggregiert. Diese hat jeweils den gleichen Wert wie die höchste Einstufung eines der Einzelkriterien. Der Mittelwert der regionalen Gefährdungen ergibt dann schließlich die „nationale Langfrist-Gefährdung“ (nG).
In einem weiteren Schritt wird die „nationale Langfrist-Gefährdung“ (nG) mit der „aktuellen Entwicklungstendenz“ (TE) und der „Seltenheit“ (SE) in einer Bewertungsmatrix zu einem einheitlichen Wert, dem „Rote Liste-Status“ (RLD) (in Anlehnung an LUDWIG et al. 2009), zusammengeführt.
Die „aktuelle Entwicklungstendenz“ beurteilt in diesem Verfahren die Gefährdung eines Biotoptyps basierend auf der Entwicklung etwa der letzten 10 Jahre und stellt eine Prognose für die nähere Zukunft (max. 10 Jahre) auf. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die künftige Entwicklung bei sich oft kurzfristig verändernden Rahmenbedingungen (z. B. Novellierungen der EU-Agrarförderung) oder aber auf Grund längerfristig wirksamer Entwicklungen (z. B. Klimawandel), deren Auswirkungen erst ungenügend bekannt sind, durchaus negativer verlaufen kann als hier prognostiziert. Umgekehrt ist es auch möglich, dass in bestimmten Bereichen Naturschutzbemühungen und -regelungen (FFH -Richtlinie, Wasserrahmenrichtlinie) zu einer günstigeren Entwicklung führen können.
In der Fassung der Roten Liste gefährdeter Biotoptypen von 2006 (RIECKEN et al. 2006), entsprach die Rote Liste-Einstufung für Deutschland der „nationalen Langfrist-Gefährdung“, die Entwicklungstendenz wurde als Zusatzinformation und die „Seltenheit“ als Rote Liste-Kategorie „R“ angegeben.
Gefährdung durch Flächenverlust (FL)
0 vollständig vernichtet
1 von vollständiger Vernichtung bedroht
2 stark gefährdet
3 gefährdet
V Vorwarnliste
* derzeit keine Gefährdung erkennbar
? Daten defizitär/Einstufung nicht möglich
Gefährdung durch qualitative Veränderungen (QU)
0 vernichtet
1 von vollständiger Vernichtung bedroht
2 stark gefährdet
3 gefährdet
* derzeit keine Gefährdung erkennbar
? Daten defizitär/Einstufung nicht möglich
Regionale (rG) und nationale Langfrist-Gefährdung (nG)
0 vollständig vernichtet
1 von vollständiger Vernichtung bedroht
2 stark gefährdet
3 gefährdet
V Vorwarnliste
* derzeit keine Gefährdung erkennbar
# Gefährdungseinstufung nicht sinnvoll
? Daten defizitär/Einstufung nicht möglich
Aktuelle Entwicklungstendenz (TE)
- Bestandsentwicklung negativ
+/- Bestandsentwicklung weitgehend stabil
+ Bestandsentwicklung positiv
? Entwicklungstendenz unbekannt/nicht abschätzbar
# Einstufung nicht sinnvoll
Seltenheit (SE)
Es erfolgt eine Einstufung in die Kategorien "sehr selten" und "nicht sehr selten".
Rote Liste-Status (RLD)
0 vollständig vernichtet
1! akut von vollständiger Vernichtung bedroht
1 von vollständiger Vernichtung bedroht
1-2 stark gefährdet bis von vollständiger Vernichtung bedroht
2 stark gefährdet
2-3 gefährdet bis stark gefährdet
3 gefährdet
3-V akute Vorwarnliste
V Vorwarnliste
* aktuell kein Verlustrisiko
Ergänzend zu der Gefährdungsbeurteilung und der Prognose der aktuellen Tendenz wird für jeden Biotoptyp die Regenerationsfähigkeit bzw.Regenerierbarkeit (RE) abgeschätzt. Durch die Regenerationsfähigkeit wird ein bedeutender Teilaspekt der "Empfindlichkeit" von Biotopen abgebildet, um damit eine Schutzpriorität bei gleicher Gefährdungseinstufung begründen zu können. Darüber hinaus sind diese Angaben für die Abschätzung der Ausgleichbarkeit von Eingriffen in Natur und Landschaft geeignet.
Einstufung der Regenerierbarkeit (RE)
N nicht regenerierbar
K kaum regenerierbar (> 150 Jahre)
S schwer regenerierbar (ca. 15-150 Jahre)
B bedingt regenerierbar (bis 15 Jahre)
X keine Einstufung sinnvoll