Förderung und Finanzierung
Damit grüne Infrastruktur entwickelt und auch langfristig erhalten werden kann, bedarf es einer entsprechenden Wertschätzung durch Politik, Verwaltung und Gesellschaft und der Bereitstellung hinreichender finanzieller und personeller Ressourcen in den Kommunen. Ergänzend können Fördermittel für Projekte zur Entwicklung der grünen Infrastruktur genutzt werden. Da die Finanzierung meist mit Abschluss der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege endet, müssen die Kommunen jedoch ausreichend eigene Mittel für die dauerhafte Pflege bereitstellen. Ergänzende Beiträge zur Pflege des öffentlichen Grüns sind über Spenden und Patenschaften möglich.
Förderprogramme
Die Inanspruchnahme von Förderprogrammen zur Entwicklung urbaner grüner Infrastruktur hängt sowohl von Umfang und Passgenauigkeit des Förderzwecks als auch von Kapazität und Engagement der Kommunen ab, da Bewerbungen oft zeitaufwändig und anspruchsvoll sind. Daher brauchen die Kommunen qualifiziertes Personal für die Einwerbung der Mittel und oft auch Kapital zur Finanzierung des Eigenanteils.
Förderung der Regionalentwicklung
Es gibt bereits EU-Programme, die zur Entwicklung grüner Infrastruktur geeignet sind. Das aktuelle EU-EFRE-Förderprogramm benennt ganz konkret die Förderung der grünen Infrastruktur als Investitionspriorität. Das Land Nordrhein-Westfalen hat darauf mit einem Förder-Aufruf „Grüne Infrastruktur NRW“ reagiert und fördert integrierte kommunale Handlungskonzepte, um Grün- und Erholungsflächen zu schaffen, zu vernetzen und aufzuwerten.
Städtebauförderung
Die Städtebauförderung hat als eines der wichtigsten städtebaulichen Finanzierungsinstrumente erheblichen Einfluss auf die Stadtentwicklung. 2016 stellte allein der Bund mehr als 500 Mio. Euro zur Verfügung, die durch Mittel von Ländern und Kommunen ergänzt wurden. Kernziel ist die Behebung städtebaulicher und sozialer Missstände in den Kommunen. Für die Bereitstellung der Fördermittel wird vielfach die Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes vorausgesetzt. Bund und Länder unterstreichen seit 2015 die Bedeutung urbaner Grünflächen im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung und machten Stadtgrün damit erstmals zum Fördertatbestand in allen Programmen. Darüber hinaus wird die „Ausstattung an Grünflächen“ bereits als Förderkriterium im § 136 BauGB im Hinblick auf die Behebung „städtebaulicher Missstände“ aufgeführt, mit Fokus auf die Funktionsfähigkeit für Klimaschutz und -anpassung sowie die sozialen, hygienischen, wirtschaftlichen und kulturellen Erfordernisse.
Für 2017 legte der Bund erstmals ein neues Städtebauförderungsprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des städtischen Grüns „Zukunft Stadtgrün“ mit einem Mittelumfang von jährlich 50 Mio. € auf. Die Städtebauförderung wurde mit der Verwaltungsvereinbarung 2020 neu strukturiert. Stadtgrün wird nun im Kontext der Ziele der Klimaanpassung und des Klimaschutzes erwähnt, die zu Voraussetzungen für die Förderung im Rahmen der Gesamtmaßnahme werden. Darüber hinaus ist es als Querschnittsthema in allen drei Programmen "Lebendige Zentren", "Sozialer Zusammenhalt" und "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" förderfähig.
Naturschutzprogramme
Viele Naturschutzprogramme konzentrieren sich bislang auf die freie Landschaft, das Themenfeld Stadtnatur gewinnt jedoch an Bedeutung. Auf Bundesebene werden Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Naturschutzgroßprojekte auch im urbanen Raum gefördert. Im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt fördert der Bund mehrere Projekte mit Bezug zum Naturschutz im Siedlungsbereich. Auch öffentliche wie private Naturschutzstiftungen fördern Projekte und können zum Beispiel helfen, Flussräume als multifunktionale Korridore zu qualifizieren.
Weitere Fördermöglichkeiten
Darüber hinaus existieren weitere themenspezifische Fördermöglichkeiten, die zum Teil von Kommunen selbst gestaltet werden können, zum Beispiel zur Gebäude- und Hofbegrünung. Auf gesamtstädtischer Ebene bestehen entsprechende aus kommunalen Haushaltsmitteln finanzierte Programme beispielsweise in Hamburg und München.
Aufgrund der Synergien zwischen grüner Infrastruktur und wassersensibler Stadtentwicklung können sich insbesondere Fördermöglichkeiten im Bereich des Regenwassermanagements und der Überflutungsvorsorge ergeben.
Flächenpools zur Bündelung von Kompensationsmaßnahmen
Mit Flächenpools können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in strategisch wichtigen Räumen für Natur- und Landschaftsentwicklung gebündelt werden. So kann die Wirksamkeit im Vergleich zu unkoordinierten Einzelmaßnahmen erhöht werden.
Spenden und Patenschaften
Weitere Finanzierungsquellen können durch Spenden privater Einzelpersonen, Stiftungen und Verbände sowie Sponsoring durch Unternehmen erschlossen werden. Die Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung kann etwa in Form von fachlichen Diskursen und öffentlichkeitswirksamen Kampagnen initiiert werden. Dabei ist es hilfreich, konkrete und damit greifbare (Pilot-)Projekte zum Fördergegenstand zu machen.
Die Inhalte dieser Seite basieren auf dem F+E-Vorhaben „Grüne Infrastruktur im urbanen Raum: Grundlagen, Planung und Umsetzung in der integrierten Stadtentwicklung“ (BfN, 2017) und wurden in Teilen geringfügig verändert und ergänzt.