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Bundesamt für Naturschutz

Förderprogramm

Mit dem Nationalen Artenhilfsprogramm (nAHP) sollen Vorhaben gefördert werden, die dem dauerhaften Schutz von Arten und ihren Lebensräumen sowie der Verbesserung ihres Erhaltungszustandes dienen. Der Schwerpunkt des Förderprogramms liegt dabei auf dem Schutz von Arten, die durch den Ausbau der erneuerbaren Energien betroffen sind. Für die Finanzierung von Fördervorhaben im Rahmen des nAHP sind jährlich entsprechende Haushaltsmittel im Haushalt des BMUV vorgesehen.

Die Förderrichtlinie

„Die Richtlinie zur Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP) wurde am 15.08.2024 auf der Webseite des BMUV veröffentlicht. Die Richtlinie regelt unter anderem die Förderziele, sowie die Voraussetzungen für die Förderung und enthält Hinweise zum Verfahren.“

Vorhabentypen

Im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms (nAHP) können verschiedene Vorhabentypen gefördert werden. Schwerpunkt der Projektförderung im nAHP sind Umsetzungsvorhaben. Darüber hinaus sind Machbarkeitsstudien und Modellvorhaben sowie wissenschaftliche Begleitforschung zuwendungsfähig. Die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist im Rahmen des nAHP nicht möglich. Verbundvorhaben mit mehreren Projektpartner*innen sind grundsätzlich möglich.

Projekte

Hier finden Sie eine Übersicht zu geförderten Projekten im Nationalen Artenhilfsprogramm.

Kontakt im BfN

Referat Förderkoordination
Konstantinstr. 110, 53179 Bonn
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