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Bundesamt für Naturschutz

Fischereimanagement

Ein entscheidender Meilenstein auf dem Weg zu einer ökosystembasierten Fischerei ist aus Sicht des BfN die Umsetzung von Fischereimanagementmaßnahmen in den Schutzgebieten der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Die Maßnahmen sollen gewährleisten, dass negative Auswirkungen der Fischerei auf geschützte Arten und Lebensräume vermieden werden.
Meeresschutzgebiete dienen als Rückzugsgebiete von vielen Fischarten, wie hier z. B. ein Steinbutt (Psetta maxima) am Adlergrund der Ostsee, NSG Pommersche Bucht – Rönnebank
Meeresschutzgebiete dienen als Rückzugsgebiete von vielen Fischarten, wie hier zum Beispiel ein Steinbutt am Adlergrund der Ostsee, NSG Pommersche Bucht – Rönnebank.

Nutzen von Schutzgebieten für Fischerei und Meeresnatur

Die Meeresschutzgebiete dienen primär dem Schutz bedrohter Arten und Lebensräume. Bei Umsetzung entsprechender Fischereimanagementmaßnahmen können sie gleichzeitig als Rückzugsräume und letztendlich auch als Erholungsgebiete für bedrohte und überfischte Bestände wirken. Meeresschutzgebiete haben nachweislich positive Auswirkungen auf die Fischbestände, sofern die Gebiete angemessen groß und langfristig etabliert sind sowie einen ausreichenden Schutzstatus besitzen. Dies bedeutet einen hohen Anteil an Zonen ganz ohne Fischerei (sog. No-take-areas/-zones) bzw. mit einem Verbot bestimmter schädigender Fangmethoden, wie zum Beispiel der Grundschleppnetzfischerei. Die Vorteile solcher Schutzgebiete sind:

  • Zunahme der Artenvielfalt
  • Zunahme der Anzahl, Biomasse und Größe von Arten, die dem Fischereidruck ausgesetzt sind
  • Schutz von gefährdeten Arten (zum Beispiel Meeressäugetiere, Seevögel) und Lebensräumen (zum Beispiel Sandbänke, Riffe)
  • Schutz spezifischer Lebensstadien (zum Beispiel Jungfische in „Kinderstuben“ und Altfische mit besonderer Bedeutung für die erfolgreiche Fortpflanzung)
  • Schutz von Nahrungs- und/oder Laichgründen
  • Ausbreitungseffekt von juvenilen und adulten Fischen aus den Schutzgebieten in die umgebenden Meeresbereiche („spillover effect“).

Vorschläge für Managementmaßnahmen in den Natura 2000-Gebieten der deutschen AWZ

Basierend auf der o. g. EMPAS-Studie und der Konfliktanalyse zwischen Fischereiaktivitäten und den Schutzzielen sowie den Empfehlungen des ICES, haben Wissenschaftler*innen des BfN und des Thünen-Instituts 2011 gemeinsam räumlich und zeitlich differenzierte Managementmaßnahmen in den Natura 2000-Gebieten in der deutschen AWZ von Nord- und Ostsee vorgeschlagen. Hierzu gehört beispielsweise der Ausschluss von Grundschleppnetzfischerei in empfindlichen Lebensräumen (Riffe, Sandbänke) ebenso wie zeitlich differenzierte Verbote von Stellnetzfischerei in Zeiten, in denen besonders viele Seevögel in einem Schutzgebiet rasten oder mausern. Für jedes deutsche AWZ-Schutzgebiet wurden nach eingehender Prüfung und Abstimmung individuelle Managementmaßnahmenvorschläge, auch zur Freizeitfischerei (Angelfischerei), entwickelt. Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt im Rahmen der europäischen Gemeinsamen Fischereipolitik.

Beispiel: Karte der Regelungen für die Freizeitfischerei im Naturschutzgebiet Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht (NSG SAR-Östl.Dt.Bt.). Die Regelungen im einzelnen finden sich in den Verordnungen der jeweiligen Naturschutzgebiete
Beispiel: Karte der Regelungen für die Freizeitfischerei im Naturschutzgebiet Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht (NSG SAR-Östl.Dt.Bt.). Die Regelungen im Einzelnen finden sich in den Verordnungen der jeweiligen Naturschutzgebiete.

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