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Bundesamt für Naturschutz

FFH-Lebensraumtypen

Im Anhang I der FFH-Richtlinie der EU sind die natürlichen Lebensräume von EU-Gemeinschaftlichem Interesse genannt, für deren europaweite Erhaltung national besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. In den deutschen Meeresgebieten der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) kommen zwei dieser Lebensraumtypen vor: Riffe und Sandbänke (gemeint sind hier ständig wasserbedeckte Sandbänke, die auch bei Niedrigwasser nicht trockenfallen).
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