FFH-Lebensraumtypen
Geschützte Lebensraumtypen
Für die natürlichen Lebensräume ist nach Art. 1(e) der FFH-Richtlinie ein günstiger Erhaltungszustand zu bewahren oder wieder herzustellen. Das bedeutet vereinfacht ausgedrückt:
- dass die Lebensraum-Flächen und auch deren natürliche Ausdehnung über viele Jahre beständig sind, von negativen menschlichen Einwirkungen unbeeinträchtigt bleiben oder sich ausdehnen sollen,
- dass die für diesen Lebensraum typischen Elemente (zum Beispiel Sediment, Salinität, Strömung) und spezifischen Funktionen langfristig in ihrer natürlichen Dynamik fortbestehen können,
- dass die für diesen Lebensraum typischen Tier- und Pflanzenpopulationen langfristig überlebensfähig sind oder sich sogar vergrößern.
Aus diesen Gründen werden Schutzgebiete für das ökologische Netz NATURA 2000 eingerichtet. Für die zu schützenden Gebiete legen die EU-Mitgliedstaaten gemäß Artikel 6 der FFH-Richtlinie die Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen fest und treffen Maßnahmen, die eine Verschlechterung des Erhaltungszustandes bzw. die Störung der Lebensräume vermeiden. Außerdem werden über die FFH-Richtlinie die Verträglichkeitsprüfung bei Plänen und Projekten, die möglicherweise das Gebiet beeinträchtigen könnten, sowie das Verfahren im Falle eines Eingriffs geregelt.
Sandbänke und Riffe
Sandbänke und Riffe weisen spezifische Lebensgemeinschaften von Tier- und Pflanzenarten auf, sind Aufwachs- und Ausbreitungsgebiet, bieten Schutz und Nahrung. Sie übernehmen daher wichtige ökologische Funktionen, zum Beispiel als Wiederaufbau-, Nahrungs- und Rasthabitat für Vögel, Meeressäugetiere und Fische. Eine besonders hohe Artenvielfalt zeigen vor allem diejenigen Gebiete, in denen beide Lebensraumtypen verzahnt miteinander vorkommen.