Förderschwerpunkt Verantwortungsarten
Hierzu gehören zum Beispiel Wildkatze, Rotmilan, Feuersalamander und Breitblättriges Knabenkraut. Die Liste der Verantwortungsarten, für die Projekte im Bundesprogramm Biologische Vielfalt gefördert werden können, ist lang. Gefördert werden Maßnahmen, die dem direkten Schutz dieser Arten dienen und zugleich zur Erhaltung und zur Renaturierung ihrer Lebensräume beitragen.
Maßnahmen
Mit den Maßnahmen in diesem Förderschwerpunkt sollen die Verantwortungsarten direkt geschützt und dabei auch zur Erhaltung und zur Renaturierung ihrer Lebensräume beigetragen werden, um langfristig überlebensfähige Populationen zu gewährleisten.
Maßnahmen zum Schutz von Arten, die nicht unter die Kategorie "Verantwortungsarten" fallen, sind grundsätzlich im Förderschwerpunkt 5 "Weitere Maßnahmen" möglich.
Bitte beachten Sie auch Folgendes:
- Forschung ist im Rahmen der Umsetzungsprojekte in gewissem Umfang förderwürdig
- Finanzschwache Institutionen haben die Möglichkeit eine Fehlbedarfsfinanzierung zu beantragen, das heißt der Fördersatz kann hier über die 75 % Bundesförderung hinausgehen