Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Navigation und Service

Kontakt

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) per Telefon, E-Mail oder entsprechendem Formular wenden.

Über das allgemeine Online-Formular können Sie Kontakt mit der BfDI aufnehmen.

Über das Beschwerde-Formular können Sie sich an uns wenden, wenn Sie Ihre Datenschutzrechte verletzt sehen.
Informationen und Formulare zu den Beschwerden nach dem EU-US Data Privacy Framework finden Sie hier.

Als von der BfDI beaufsichtigte Behörde oder beaufsichtigtes Unternehmen können Sie Datenschutzverletzungen über ein eigenes Formular melden.

Die behördlichen oder betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind der BfDI über eine eigene Meldedatenbank mitzuteilen.


Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn


Telefon: +49(0)228 997799-0
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
De-Mail: poststelle@bfdi.de-mail.de

Die Zentrale der BfDI ist Montag bis Donnerstag von 8:30 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 15:00 Uhr, am Freitag von 8:30 - 12:00 Uhr und von 13:00 - 14:00 Uhr erreichbar.

Hinweis zur Vertraulichkeit:
Die BfDI hat ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 13 Abs. 3 BDSG), darf also auch vor Gericht schweigen und ihre Unterlagen jedem Dritten vorenthalten. Sie können sich ihr anvertrauen, ohne befürchten zu müssen, dass davon etwas nach Außen dringt.

Hinweise zur Kommunikation mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Öffentlicher PGP-Schlüssel der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Informationen werden im Internet offen übertragen. Werden keine besonderen Vorkehrungen zur Sicherung der Vertraulichkeit oder Integrität getroffen, können Unbefugte Nachrichten zur Kenntnis nehmen oder verändern. Den Austausch vertraulicher Nachrichten unterstützt die BfDI daher über das Programm Pretty Good Privacy (PGP) oder GnuPG.
Informationen rund um die verschlüsselte Kommunikation finden Sie zum Beispiel auf der Webseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie dafür sorgen, dass niemand außer Ihnen Zugang zu Ihrem geheimen Schlüssel erhalten kann. Wir empfehlen die Verwendung von PGP-Schlüsseln mit einer Länge von mindestens 2.048 Bit, besser noch 4.096 Bit.

Wenn Sie eine verschlüsselte Nachricht an poststelle@bfdi.bund.de senden möchten, gehen Sie am besten wie folgt vor:

  1. Installieren Sie GnuPG oder PGP auf Ihrem Rechner.
  2. Laden Sie den öffentlichen Teil des PGP-Schlüssel der BfDI auf Ihren Rechner und nehmen Sie ihn in Ihren Bund öffentlicher Schlüssel auf (pubring.pkr).
    Prüfen Sie anschließend bitte, ob
    Key-ID und Fingerprint B886C3C5151123D44D7704F5D125CD74EA6BAFD6 mit den Angaben auf dieser Seite übereinstimmen.
  3. Speichern Sie die zu übersendende Information in einer Datei (z. B. Anlage.txt) und verschlüsseln Sie diese mit meinem öffentlichen Schlüssel.

Kommunikation per De-Mail

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem können nur De-Mail-Nutzer mit einer überprüften Identität Nachrichten versenden und empfangen. Wenn Sie der BfDI eine De-Mail senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den akkreditierten De-Mail-Diensteanbietern (siehe BSI-Webseite) erhalten.
Sie können die BfDI über die zentrale De-Mail-Adresse poststelle@bfdi.de-mail.de erreichen.

Sofern Sie Ihre De-Mails an die BfDI Ende-zu-Ende verschlüsselt versenden möchten, können Sie im Öffentlichen Verzeichnisdienst des De-Mail-Systems den dafür erforderlichen öffentlichen Teil des PGP-Schlüssels unserer DE-Mail-Adresse herunterladen.

Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)

Die BfDI nutzt das "besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)". Ihnen stehen somit folgende Eingangsmöglichkeiten noch als Ergänzung zur Verfügung:

  • BfDI - Justitiariat
  • BfDI - Poststelle
  • BfDI - Referat Z 1 (Personal)