Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

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Privatwirtschaft

Auch in der Privatwirtschaft bzw. im nicht-öffentlicher Bereich gibt es Vorgaben zur Einhaltung des Datenschutzes. Einige Besonderheiten haben wir an dieser Stelle zusammengeführt.
Bitte beachten Sie dabei: Die BfDI ist nur in Ausnahmefällen für Unternehmen der Privatwirtschaft zuständig. Diese sind Unternehmen, die Post- oder Telekommunikationsdienstleistungen erbringen. Für andere Unternehmen nutzen Sie bitte den untenstehenden Kontaktfinder, um die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde zu ermitteln.