Unabhängigkeit / Transparenz
Das BfArM stellt im Hinblick auf die Gewährleistung von Unabhängigkeit und Transparenz sicher, dass die mit der Zulassung und Überwachung befassten Mitarbeitenden keine finanziellen oder sonstigen Interessen in der pharmazeutischen Industrie haben, die ihre Neutralität oder Unparteilichkeit beeinflussen könnten. Die BfArM-Mitarbeitenden geben deshalb jährlich eine Erklärung ab.
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