Vibrationen können der Sicherheit und Gesundheit schaden
Vibrationen sind mechanische Schwingungen, die ein Körper über sogenannte Kontaktstellen auf den menschlichen Körper überträgt. Gelangt die Vibration über Füße, Rücken oder Gesäß in den Körper, spricht man von Ganzkörper-Vibrationen. Passiert die Einleitung der Vibration über die Hand, handelt es sich um Hand-Arm-Vibrationen.
Je nachdem wie lang, wie intensiv und wie oft ein Mensch Ganzkörper-Vibrationen ausgesetzt ist, können sie Rückenschmerzen verursachen und langfristig sogar die Wirbelsäule schädigen.
Zu den langfristigen möglichen Folgen von Hand-Arm-Vibrationen gehören sowohl regenerative als auch degenerative Krankheitsbilder wie Knochen- bzw. Gelenkschäden, Durchblutungsstörungen oder neurologische Erkrankungen.
Verordnung schützt Beschäftigte vor Gefährdungen durch Vibrationen
Die europäische Arbeitsschutzrichtlinie 2002/44/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch Vibrationen wurde 2007 durch die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) in deutsches Recht umgesetzt.
Technische Regeln (TRLV) konkretisieren diese Verordnung hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen durch Vibrationen, der Messung von Vibrationen sowie der Ableitung von geeigneten Schutzmaßnahmen. Bei Anwendung der TRLV kann von der Einhaltung der Vorschriften der LärmVibrationsArbSchV ausgegangen werden.
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Europäische Arbeitsschutzrichtlinie 2002/44/EG
Noise and Vibrations Occupational Safety and Health Ordinance (PDF, 152 KB) (englische Übersetzung der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung)