Klassische Gefährdungen und etablierte Verfahren des Arbeitsschutzes
Die Bauwirtschaft hat eine hohe volkswirtschaftliche Bedeutung. Sie gestaltet ihrerseits die Qualität von Arbeitsstätten und schafft Voraussetzungen für sichere Arbeitsplätze in allen Wirtschaftsbereichen. Eine leistungsfähige Bauwirtschaft mit sicheren und attraktiven Arbeitsplätzen liegt daher im Interesse vieler Politikfelder.
Besonderheiten für den Arbeitsschutz in der Bauwirtschaft sind zum Beispiel:
- das Auftreten von klassischen Gefährdungen in immer noch starkem Maß.
- eine projektspezifische Unikatfertigung in wechselnden Projektstrukturen.
- Arbeiten auf Baustellen außerhalb des eigenen Betriebssitzes.
Die Branchenaktivitäten zielen auf zwei zentrale Dimensionen des Arbeitsschutzes:
- Sichern der Mindeststandards des Arbeitsschutzrechts, zum Beispiel durch Berücksichtigung branchenspezifischer Aspekte in Vorschriften und Regeln, durch Erläuterungen und Informationen sowie durch die Zusammenarbeit mit den anderen Arbeitsschutzakteuren. Beispiele dafür sind die fachliche Mitarbeit im ASTA, die Zusammenarbeit im Rahmen der GDA-"Leitlinie Planung und Ausführung von Bauvorhaben", Informationen zur Baustellenverordnung und die Bundeskoordinatorentage.
- Umsetzung einer gut gestalteten und gut organisierten Arbeit in einer durch KMU geprägten Branche. Ein Beispiel sind die Aktivitäten der Offensive Gutes Bauen, die nun in der Fachgruppe Handwerk der Offensive Mittelstand weiterentwickelt und betreut werden.