Das Chemikaliengesetz benennt die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) an der BAuA als Zulassungsstelle für Biozide. Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 sieht für die Regelung von Biozidprodukten einen zweistufigen Prozess vor: Zunächst werden die Wirkstoffe bewertet und gegebenenfalls genehmigt, anschließend müssen alle Biozidprodukte mit den genehmigten Wirkstoffen ein Zulassungsverfahren durchlaufen.
Die Aufgaben der Fachgruppe 5.3 im Biozidverfahren bestehen im Einzelnen aus:
- Konzeption und Koordination des Genehmigungsverfahrens von Biozid-Wirkstoffen
- Bearbeitung von Anträgen zur Aufnahme biozider Wirkstoffe in die Unionsliste genehmigter Wirkstoffe im Rahmen der Biozid-Verordnung
- Konzeption, Koordination und Durchführung der Wirksamkeitsbewertung von Wirkstoffen und Biozid-Produkten für die vorgesehenen Verwendungen; Entwicklung von Prüfstrategien und Bewertungsmaßstäben ggf. unter Beteiligung anderer Fachbehörden
- Kommentierung von Risiko- und Wirksamkeitsbewertungen für Wirkstoffe anderer Mitgliedsstaaten
- Bearbeitung allgemeiner und grundsätzlicher Fragen zum Genehmigungsverfahren von Wirkstoffen in die Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe
- Mitwirkung und Vertretung der deutschen Interessen im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Chemikalienagentur, den anderen EU-Mitgliedstaaten sowie den Staaten der OECD
- Teilnahme an nationalen Gremien
- Fachliche Beratung der Landesbehörden
- Bereitstellung von Informationsmaterial für die Industrie, Behörden, Ministerien und die Öffentlichkeit
- Durchführung von Fachtagungen zu spezifischen Themen
- Mitwirkung beim REACH-CLP-Biozid Helpdesk; Zusammenarbeit mit den übrigen Mitgliedsstaaten bei Fragen von europäischer Bedeutung