Gruppe 5.3 Biozid-Wirkstoffverfahren und Wirksamkeit

Das Chemikaliengesetz benennt die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) an der BAuA als Zulassungsstelle für Biozide. Die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 sieht für die Regelung von Biozidprodukten einen zweistufigen Prozess vor: Zunächst werden die Wirkstoffe bewertet und gegebenenfalls genehmigt, anschließend müssen alle Biozidprodukte mit den genehmigten Wirkstoffen ein Zulassungsverfahren durchlaufen.

Die Aufgaben der Fachgruppe 5.3 im Biozidverfahren bestehen im Einzelnen aus:

  • Konzeption und Koordination des Genehmigungsverfahrens von Biozid-Wirkstoffen
  • Bearbeitung von Anträgen zur Aufnahme biozider Wirkstoffe in die Unionsliste genehmigter Wirkstoffe im Rahmen der Biozid-Verordnung
  • Konzeption, Koordination und Durchführung der Wirksamkeitsbewertung von Wirkstoffen und Biozid-Produkten für die vorgesehenen Verwendungen; Entwicklung von Prüfstrategien und Bewertungsmaßstäben ggf. unter Beteiligung anderer Fachbehörden
  • Kommentierung von Risiko- und Wirksamkeitsbewertungen für Wirkstoffe anderer Mitgliedsstaaten
  • Bearbeitung allgemeiner und grundsätzlicher Fragen zum Genehmigungsverfahren von Wirkstoffen in die Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe
  • Mitwirkung und Vertretung der deutschen Interessen im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Chemikalienagentur, den anderen EU-Mitgliedstaaten sowie den Staaten der OECD
  • Teilnahme an nationalen Gremien
  • Fachliche Beratung der Landesbehörden
  • Bereitstellung von Informationsmaterial für die Industrie, Behörden, Ministerien und die Öffentlichkeit
  • Durchführung von Fachtagungen zu spezifischen Themen
  • Mitwirkung beim REACH-CLP-Biozid Helpdesk; Zusammenarbeit mit den übrigen Mitgliedsstaaten bei Fragen von europäischer Bedeutung

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Kontakt

ChemD'in Dr. Kornelia Macho

Gruppenleiterin
Gruppe 5.3 "Biozid-Wirkstoffverfahren und Wirksamkeit"

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