Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS)

Zur Beratung in Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, bei lärm- und vibrationsbezogenen Gefährdungen, bei künstlicher optischer Strahlung sowie bei elektromagnetischen Feldern wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) gebildet, der sich aus fachkundigen Vertretern der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Länderbehörden, der Gewerkschaften, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der zugelassenen Überwachungsstellen und der Wissenschaft zusammensetzt.

Gemäß § 21 der Betriebssicherheitsverordnung führt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Geschäfte des Ausschusses.

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Kontakt


ABS-Geschäftsführung

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Postfach 10 02 43
01072 Dresden

Telefon: 0351 5639-5427/ -5431
Fax: 0351 5639-5252

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