Das Beratungsgremium des BMAS zur Betriebssicherheitsverordnung, Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung sowie zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern
Zur Beratung in Fragen von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, bei lärm- und vibrationsbezogenen Gefährdungen, bei künstlicher optischer Strahlung sowie bei elektromagnetischen Feldern wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) gebildet, der sich aus fachkundigen Vertretern der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, der Länderbehörden, der Gewerkschaften, der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, der zugelassenen Überwachungsstellen und der Wissenschaft zusammensetzt.
Gemäß § 21 der Betriebssicherheitsverordnung führt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Geschäfte des Ausschusses.