Die technischen und arbeitsmedizinischen Regeln sind im gemeinsamen Ministerialblatt (bzw. Bundesarbeitsblatt) veröffentlicht und allgemein bekanntgegeben.
Die Nutzung der hier veröffentlichten Regeln für Unterweisungs- und Schulungszwecke ist erlaubt, sofern an dem urheberrechtlich geschützten Layout der Regel keine Änderungen vorgenommen werden.