Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Lesedauer unter 4 Minuten

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den unter www.barmer.de veröffentlichten Webauftritt der Barmer.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2022 durch die T-Systems Multimedia Solutions GmbH, Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit & Software-Ergonomie, Riesaer Straße 5, 01129 Dresden durchgeführten entwicklungsbegleitenden Testung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten nicht vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Öffentlicher Webauftritt

Werden Anforderungen sowohl im öffentlichen als auch im persönlichen Kundenportal Meine Barmer nicht erfüllt, werden diese hier aufgeführt und als „übergreifend“ gekennzeichnet. 

Übergreifende Inhalte:

  • Nicht alle aufgezeichneten Videos sind untertitelt und es fehlt teilweise eine Audiodeskription
  • Bei einigen Inhalten, wie zum Beispiel Artikelseite, Newsletter, „Gesundheitsmanager“ und Postfach, können Informationen und Beziehungen nicht bestimmt werden
  • Nicht alle Texte sind auf 200 Prozent vergrößerbar 
  • Nicht alle Grafiken und grafischen Bedienelemente weisen die erforderlichen Kontraste auf
  • Nicht alle Tastatur-Kurzbefehle sind abschaltbar oder anpassbar
  • In einigen Bereichen, wie zum Beispiel beim „Kompass Krankengeld“ und „Benutzerkonto“, ist bei der Tastaturbedienung die Reihenfolge nicht immer schlüssig
  • In einigen Bereichen, wie zum Beispiel beim „Gesundheitsmanager“ und „Benutzerkonto“, ist der Fokus nicht immer sichtbar
  • In einigen Bereichen wurde bei der Syntaxanalyse die Markup-Sprache HTML nicht korrekt eingesetzt 
  • Nicht in allen Bereichen sind alle semantischen Informationen wie „Name, Rolle, Wert“ vorhanden
  • Persönlicher Mitgliederbereich „Meine Barmer“: Die Erklärung zur Barrierefreiheit in Leichter Sprache und Gebärdensprache wird noch umgesetzt.  

Nicht Übergreifende Inhalte:

  • Der Aufnahmeantrag erfüllt nicht alle Erfolgskriterien wie „Info und Beziehungen“ und „Bedeutungsvolle Reihenfolge“
  • Der „Chat“ erfüllt nicht alle Erfolgskriterien, wie zum Beispiel „Benutzung von Farbe“ und „Kontrast (Minimum)“
  • Der Beitragsrechner erfüllt nicht alle Erfolgskriterien aus „Info und Beziehungen“ und „Automatischer Umbruch“
  • Einige Suchfunktionen erfüllen nicht alle Erfolgskriterien, wie zum Beispiel „Info und Beziehungen“ und „Kontrast (Minimum)“
  • Einige ältere pdf-Dokumente sind noch nicht barrierefrei. Bei neu erstellten pdf-Dokumenten wird auf eine barrierefreie Gestaltung geachtet

Persönlicher Mitgliederbereich „Meine Barmer“

  • Nicht alle grafischen Elemente haben eine Textalternative
  • Im „Kompass Krankengeld“ ist die bedeutungsvolle Reihenfolge zum Lesen nicht vollständig vereinbar
  • Im „Kompass Krankengeld“ ist die Bildschirmausrichtung nicht änderbar
  • Die Benutzung von Farbe ist in den Bereichen „Anträge und Bescheinigungen“ und „Benutzerkonto“ nicht vereinbar. Einige Inhalte sind nur mit Farbwahrnehmung nutzbar
  • Im „Benutzerkonto“ sowie beim „Kompass Krankengeld“ sind nicht alle Kontraste ausreichend
  • Nicht alle Grafiken und grafischen Bedienelemente weisen die erforderlichen Kontraste auf, die ausreichend sind
  • Im „Postfach“ sind die Textabstände nicht anpassbar.
  • Im „Gesundheitsmanager“ sind eingeblendete Inhalte nicht bedienbar
  • In den Bereichen „Anträge und Bescheinigungen“, „Benutzerkonto“ und „Postfach“ ist die Tastaturbedienbarkeit nicht vollständig gegeben
  • Im „Benutzerkonto“ sind die Zeitvorgaben nicht anpassbar
  • Das „Benutzerkonto“ hat keinen aussagekräftigen Seitentitel.
  • Nicht alle Linktexte sind in den Bereichen „Gesundheitsmanager“ und „Kompass Krankengeld“ verständlich und aussagekräftig
  • Es sind nicht alle sichtbaren Beschriftungen von Formularelementen in den Bereichen „Kompass Krankengeld“ und „Postfach“ vorhanden
  • Einzelne anderssprachige Wörter sind im „Benutzerkonto“ nicht richtig ausgezeichnet
  • In den Bereichen „Anträge und Bescheinigungen“ „Gesundheitsmanager“ und „Kompass Krankengeld“ ist die Navigation nicht einheitlich
  • Im „Kompass Krankengeld“ werden Bezeichnungen nicht einheitlich verwendet
  • In den Bereichen „Benutzerkonto“ und „Gesundheitsmanager“ erhalten einzelne Formulareingabefelder keine Fehlermeldungen bei fehlerhafter Eingabe
  • In den Bereichen „Anträge und Bescheinigungen“ und „Gesundheitsmanager“ fehlen teilweise sichtbare Beschriftungen von Formularfeldern
  • Im Bereich „Anträge und Bescheinigungen“ fehlen bei der Fehlerbehebung verständliche Hinweise
  • In nicht allen Bereichen wurde die Markup-Sprache HTML korrekt eingesetzt

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 23.09.2019 erstellt und zuletzt am 12.12.2022 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen über unser Formular "Barriere melden" an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter: info@schlichtungsstelle-bgg.de.